Frau muss Behandlungskosten für Streunerkatzen tragen

Pyrrha80

15 Jahre Mitglied
Urteil v. 06.03.2016

"Eine Frau muss die Behandlungskosten für streunende Katzen selbst tragen. Sie hatte diese eingefangen und kastrieren lassen..."

 
  • 2. Mai 2024
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Hi Pyrrha80 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wäre gut wenn das revidiert würde, solange die Kommunen für die herrenlosen Tiere nicht verantwortlich sind (wer ist es dann, wenn der ursprüngliche Besitzer nicht mehr auffindbar ist?) werden sie auch wenig Interesse daran haben das Problem an der Wurzel zu packen. Ist ja auch viel schöner wenn man alles auf mitleidige Privatmenschen abwälzen kann, das wird ja nicht nur im Tierschutz so gehandhabt.
 
Für mich zeigt das Urteil eigentlich eher, dass sich nicht jeder sein (vermeintliches) Recht herausnehmen kann und die Kosten für vollendete Tatsachen von der Stadt erstatten lassen kann.
Warum hat die Frau nicht mi dem TH die Aktion abgesprochen, bzw. sich dort vor Ort mit den Mitarbeitern wegen der Kosten zusammengesetzt?
 
Sie hat sie ja im Tierheim behandeln lassen. Vielleicht in dem guten Glauben dass die Stadt die Kosten tragen muss? Als ich die Katze am Straßenrand eingesammelt und zum Tierarzt gebracht habe, hab ich auch nicht vorher auf der Gemeinde angefragt ob sie die jetzt als Fundtier anerkennen oder ob ich sie verhungern lassen muss weil sie auch ein Streuner sein könnte.
 
Ja aber dann hätte sie das eben vorher abklären müssen - wo das TH ist wusste sie ja immerhin. Bei 1200€ (zum TH Tarif) sind das bestimmt mehr als 2-3 Katzen, also muss sie die Aktion ja schon vorher irgendwie geplant haben - Streunerkatzen fängt man ja nicht einfach so. Die Katzen sind wohl auch nicht "Eigentum" des THs geworden, sondern wurden wohl der Frau wieder mitgegeben, oder das TH wurde nicht über die Aktion informiert und hat deshalb die Rechnung geschrieben. Also irgendwelche Unstimmigkeiten gab es da wohl.

Wenn ich irgendwo eine Katze auflese, dann ist der erste Weg diese ins TH oder zur Polizei zu bringen, bei einem Notfall auch zum TA. Da glaubhaft zu machen, dass es sich um einen Streuner handelt, wird wohl nicht das Problem sein.
Schleppe ich aber mehr als 3 adulte Tiere an, würden mich wohl alle dieser Parteien fragen, warum ich die anschleppe und warum ich mir das Recht herausnehme, diese jetzt bei denen abzuladen.

Wir haben hier im Viertel auch ein Problem mit einer "Katzenlady" die einen illegalen Futterplatz für "Streunerkatzen" (alle Katzen der Nachbarschaft) eingerichtet hat. Die Nachbarn sind "begeistert", weil die Katzen mittlerweile so fett sind, dass die Ratten daneben warten und sich danach ihren Teil abholen.
 
Was heißt illegaler Futterplatz? Ich wusste nicht, dass es da legale und illegale gibt. :verwirrt:
 
Also irgendwelche Unstimmigkeiten gab es da wohl.
Das offensichtlich.
Der Punkt:
"Eine Katze gelte nur dann als Fundtier, wenn sie entweder an einem für Katzen ungewöhnlichen Ort oder in hilfloser Lage vorgefunden werde."
gilt aber dann generell für Streunerkatzen nicht. Und zeigt das grundlegende Problem dass sich viele Kommunen für die verwilderten Katzen nicht zuständig sehen.
 
Ich versteh es auch nicht ganz. Wenn sie die Katzen als Fundtiere in TH abgegeben hat, dann wu
 
Ich versteh es auch nicht ganz.
Wenn sie die Katzen als Fundtiere in TH abgegeben hat, dann wäre die Kastration wohl nach einer Wartefrist für Fundtiere im Auftrag des THs / Tierschutzvereins durchgeführt worden. Die Gemeinde muss meines Wissens Tierarztkosten für Fundtiere nur übernehmen, wenn es ein Notfall ist.

Wenn es sich um ein privates Kastrationsprojekt handelte und sie die Katzen wieder abholte und am ursprünglichen Ort aussetzte, dann muss natürlich sie die Rechnung übernehmen oder sich mit der Gemeinde / dem Tierschutzverein wegen der Kosten absprechen.

Jeder kann auch als Privatperson zum Tierheim gehen und sein Tier vom dortigen Tierarzt behandeln lassen. Meistens ist das auch ein bisschen billiger.
 
Was heißt illegaler Futterplatz? Ich wusste nicht, dass es da legale und illegale gibt. :verwirrt:
Doch, jede Gemeinde kann das Füttern von Streunern und auch Wildtieren verbieten. Auch auf Privatgrundstücken. Finde ich auch absolut sinnvoll.

(Unter "Offizielle Futterstellen einrichten und betreiben")
 
Danke, das wusste ich nicht.
Inwiefern findest du es richtig, dass die Gemeinden das Füttern von Streunerkatzen verbieten können?
 
Ich versteh es auch nicht ganz.
Wenn sie die Katzen als Fundtiere in TH abgegeben hat, dann wäre die Kastration wohl nach einer Wartefrist für Fundtiere im Auftrag des THs / Tierschutzvereins durchgeführt worden. Die Gemeinde muss meines Wissens Tierarztkosten für Fundtiere nur übernehmen, wenn es ein Notfall ist.

Wenn es sich um ein privates Kastrationsprojekt handelte und sie die Katzen wieder abholte und am ursprünglichen Ort aussetzte, dann muss natürlich sie die Rechnung übernehmen oder sich mit der Gemeinde / dem Tierschutzverein wegen der Kosten absprechen.

Jeder kann auch als Privatperson zum Tierheim gehen und sein Tier vom dortigen Tierarzt behandeln lassen. Meistens ist das auch ein bisschen billiger.


Eine Möglichkeit könnte ((!) wissen tue ich das natürlich nicht) sein, dass das TH voll war und die Frau, um zumindest eine weitere Vermehrung zu verhindern, die Kastrationsaktion gestartet hat.

Vielleicht hat die Gemeinde auch von Anfang an verweigert, die Katzen als Fundtiere anzuerkennen und um das Ganze nicht noch weiter ausarten zu lassen, hat die Frau dennoch kastrieren lassen und versucht nun im Nachhinein, die Gemeinde doch noch dazu zu bewegen, die Thematik der Streunerkatzen auch als Problem der Kommunen anzuerkennen.

Beides natürlich reine Vermutungen ... aber ich kann mir schon vorstellen, dass die Frau sich ggf. durchaus was dabei gedacht hat - also mehr oder was anderes, als wir hier so vor uns hinvermuten.

Ich habe im Zusammenhang mit Streunerkatzen und eventuellen Kostenübernahmen in Form von Tierheimunterbringung auch schon relativ fragwürdige Erfahrungen mit der Kommune gemacht und kann mir schon vorstellen, dass man irgendwann einfach Nägeln mit Köpfen macht (kastriert bzw. kastrieren lässt - damit es nicht noch mehr werden) und zumindest im Nachgang versucht, die Kommune noch irgendwie mit einzubeziehen.

Ich finde, die Art, wie in dem Urteil Streunerkatzen definiert werden, ziemlich erschreckend. Wenn das Urteil Bestand hat, wird das doch jede Gemeinde nutzen, um sich vor der Übernahme der Kosten von Fundkatzen oder Kastrationen zu drücken. Es gibt diesbezüglich aber auch völlig anders lautende Urteile. Wäre schon spannend, ob da noch Rechtsmittel eingelegt werden und was letztendlich dabei rauskommt.
 
Ich habe noch einen weiteren Artikel dazu gefunden. Da sind ein paar mehr Infos drin. Und ich muss feststellen, ich lag gar nicht so weit daneben;)

 
Inwiefern findest du es richtig, dass die Gemeinden das Füttern von Streunerkatzen verbieten können?
Weil nicht jedes Grundstück, jede Person, dafür geeignet ist. An diesen Futterstellen fressen ja nicht nur streunende Katzen. Dort fressen auch Ratten, Mäuse, Igel, Füchse, Waschbären, Marder, auch Schwarzwild, Vögel, und letztendlich natürlich auch Katzen der Nachbarschaft. Wenn sich dort plötzlich allerhand Tiere einfinden, nicht nur erwünschte, auch kranke Tiere und Tiere die Schaden anrichten, dann ist das vielerorts ein Problem. Auch für die Tiere.
Dazu kommen Leute die zwar füttern, aber darüber hinaus nicht versorgen und damit das Katzenproblem selbst anheizen, anstatt es einzudämmen.
 

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Fundtierkosten


Herber Rückschlag für den Tierschutz in Deutschland

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute in letzter Instanz entschieden, dass Tierheime ohne entsprechende Verträge mit den Kommunen, Fundtierkosten nur dann erstattet bekommen, wenn die Tiere vorher im Fundamt abgegeben wurden. Das Gericht zwingt damit die Tierheime, Fundtiere abzuweisen und Finder zum Rathaus zu schicken. Der Deutsche Tierschutzbund und zwei seiner Mitgliedsvereine, der Tierschutzverein Rosenheim und der Tierschutzverein für den Landkreis Cham, sind damit vor dem BVerwG gegen drei Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes gescheitert...



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Ich hoffe, dass die Frau Berufung einlegt.
Sie hätte ja auch wegsehen können und dann wären von Jahr zu Jahr mehr Katzen durchs Dorf gelaufen - mit all dem Elend, den solch eine wilde Katzenkolonie mit sich bringt.

Alternativ halt die Katzen einsammeln, sich vom TH abweisen lassen und die Katzenkörbe samt Inhalt ins Rathaus stellen. Mal schauen, ob die dann in die Pötte kommen.
 
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