Mitversichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
- aus der Durchführung/Veranstaltung von Jagden (z.B. Gesellschafts-, Treib-, Drückjagden), Schüsseltreiben
einschließlich der Bewirtung von Gästen und Helfern sowie aus der Teilnahme an
Jagden/Jagdveranstaltungen;
- als Dienstherr der im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen beschäftigten Personen (z.B. Berufsjäger,
Jagdaufseher oder Treiber);
- aus erlaubtem und erlaubnisfreiem Besitz von Jagdwaffen, Munition, Geschossen sowie Schwarzpulver,
jeweils für jagdliche Zwecke sowie deren - auch deren versehentlich falscher (z.B. versehentliches Schießen
ins Nachbarrevier) - Gebrauch, auch außerhalb der Jagd (z.B. Aufbewahrung, Reinigung, Übungs- oder
Preisschießen, nicht gewerbsmäßiges Wiederladen von Munition), einschließlich dem fahrlässigen
Überschreiten von Waffengebrauchsrechten, nicht jedoch zu oder bei strafbaren Handlungen;zusätzlich sind gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld)
Ihrer Angehörigen mitversichert, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind;
- aus Notwehr/-handlungen und aus fahrlässigem Überschreiten des Notwehrrechtes sowie der
vermeintlichen Notwehr;
- aus Jagen und Erlegen auch von Tieren,
- die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie z.B. von Gehegewild, entlaufenen Rindern, Rabenvögeln,
Kormoranen, Kaninchen, Tauben, wildernden Hunden oder Katzen - auch in befriedeten Bezirken;
- wenn hierbei fahrlässig die Abschussbefugnis überschritten wurde;