Freispruch für Rinder-Schützen

Podifan

15 Jahre Mitglied
Konnte ich, urlaubsbedingt, nicht einstellen, muss ich aber unbedingt nachreichen!:(

 
  • 3. Mai 2024
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Schaden kann er nicht bezahlen,aber den Jagdschein will er wieder haben. :unsicher:
 
Schaden kann er nicht bezahlen,aber den Jagdschein will er wieder haben. :unsicher:

Laut meiner Frau gibt es den Jagdschein nicht ohne entsprechender Haftpflichtversicherung.
Deckungssumme, wenn ich mich recht entsinne, mindestens 10 Millionen Euro!

Hat er den Beitrag nicht gezahlt, oder warum gibt es daher kein Geld?:gruebel:
 
Interessantes Thema - wurde gestern auch bei Hund Katze Maus behandelt.

Der Freispruch erfolgte wegen des Vorwurfs einer Sachbeschädigung. Tiere werden insoweit je bekanntlich wie Sachen behandelt. Und eine fahrlässige Sachbeschädigung ist eben nicht strafbar.

Ich halte es eher für unwahrscheinlich, dass er den Jagdschein zurückbekommt. Wenn ich das Interview im Beitrag richtig verstanden habe, wurde ja gesagt, dass das Verhalten nichts mehr mit Jagd zu tun hat. Das ist einfach nur grob fahrlässig. Da hört im Umgang mit Waffen wirklich jeder Spaß auf.

Schadensersatz ist wohl ohnehin kein großes Thema. In erster Linie Behandlunskosten... Wirklich viel wird es da nicht geben. Ob die Haftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit zählt, wage ich zu bezweifeln... Dann muss er eben Zahlen, wenn er wieder Geld hat.

Wirklich beunruhigend finde ich, dass sowas leider kein Einzelfall ist. Wenn ich die Zahl richtig erinnere, sollen angeblich in Deutschland jedes Jahr 40.000 Haustiere erschossen werden.

Rechtmäßig ist das bei Hunden nur, wenn sie sich nicht mehr im Einwirkungskreis des Halters befinden und gerade dabei sind, Wild zu reißen. In allen anderen Fällen ist ein Abschuss nicht erlaubt. Aber wem nützt das schon, wenn der Hund tot ist...
 
also manchmal kann man nur den kopf schütteln... :nee:

über den typen mit gewehr (passenderen ausdruck verkneif ich mir) UND über den richter...

EINE verwechslung wäre ja noch vorstellbar aber 3x... ne, hat mit fahrlässigkeit ncihts mehr zu tun!

"ansprechen" bedeutet aber nicht "zielen" sondern erkennen auf was man schießen will!
erkennen nach wildart, geschlecht und alter.

ich glaube aber nicht, dass er den jagdschein zurückbekommen wird.
die dafür erforderliche waffenrechtliche zuverlässigkeit ist nicht an eine verurteilung gebunden und wird deutlich strenger ausgelegt.

aber selbst wenn, so deutlich wie sich der sprecher der kreisjägerschaft ausgedrückt hat hätte der typ es extrem schwer überhaupt eine jagdgelegenheit zu finden...

@Nandou
muss die Versicherung nicht in jedem fall erstmal den schaden regulieren und "kann" sich dann die summe vom verursacher "wiederholen"?
 
......................
@Nandou
muss die Versicherung nicht in jedem fall erstmal den schaden regulieren und "kann" sich dann die summe vom verursacher "wiederholen"?

Hab mal bei der Versicherung geschaut, für die meine Frau arbeitet, konnte aber keine eindeutige Ausschlußklausel finden.
Bei der Hundehaftpflicht zahlt die Versicherung ja in so einem Fall, also Fahrlässigkeit, da es sich ja um eine Gefährdungshaftung handelt.
Jäger sind nicht minder eine Gefahr für die Umwelt, also wäre es dem Geschädigten gegenüber auch nur fair.

Was wohl ausgeschlossen ist ist die Schadensbegleichung bei vorsätzlichem Handeln.
 
hier mal n auszug

Mitversichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht
- aus der Durchführung/Veranstaltung von Jagden (z.B. Gesellschafts-, Treib-, Drückjagden), Schüsseltreiben
einschließlich der Bewirtung von Gästen und Helfern sowie aus der Teilnahme an
Jagden/Jagdveranstaltungen;
- als Dienstherr der im Jagdbetrieb oder bei Jagdveranstaltungen beschäftigten Personen (z.B. Berufsjäger,
Jagdaufseher oder Treiber);
- aus erlaubtem und erlaubnisfreiem Besitz von Jagdwaffen, Munition, Geschossen sowie Schwarzpulver,
jeweils für jagdliche Zwecke sowie deren - auch deren versehentlich falscher (z.B. versehentliches Schießen
ins Nachbarrevier) - Gebrauch
, auch außerhalb der Jagd (z.B. Aufbewahrung, Reinigung, Übungs- oder
Preisschießen, nicht gewerbsmäßiges Wiederladen von Munition), einschließlich dem fahrlässigen
Überschreiten von Waffengebrauchsrechten, nicht jedoch zu oder bei strafbaren Handlungen;
zusätzlich sind gesetzliche Schadenersatzansprüche wegen Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld)
Ihrer Angehörigen mitversichert, die durch den Gebrauch von Schusswaffen entstanden sind;
- aus Notwehr/-handlungen und aus fahrlässigem Überschreiten des Notwehrrechtes sowie der
vermeintlichen Notwehr;
- aus Jagen und Erlegen auch von Tieren,
- die nicht dem Jagdrecht unterliegen, wie z.B. von Gehegewild, entlaufenen Rindern,
Rabenvögeln,
Kormoranen, Kaninchen, Tauben, wildernden Hunden oder Katzen - auch in befriedeten Bezirken;
- wenn hierbei fahrlässig die Abschussbefugnis überschritten wurde;

hmm so wie es sich für mich liest muss/müsste die versicherung gerade durch den freispruch doch zahlen, hierbei hat der richter ja eindeutig fahrlässigkeit festgestellt...
 
Lese ich auch daraus und es wäre zumindest auch sinnvoll, da der Geschädigte ja nichts für die Dusseligkeit des Schützen kann!
 
@Nandou
muss die Versicherung nicht in jedem fall erstmal den schaden regulieren und "kann" sich dann die summe vom verursacher "wiederholen"?

Kann ich bei Jagdhaftpflichtversicherungen nicht genau sagen. Erscheint mir aber das einzig richtige Ergebnis zu sein. Vielleicht haben wir ja jemanden, der da Erfahrungen hat.?

Ich seh das Problem ohnehin eher darin, dass man zumindest bei Haustieren meistens keinen nennenswerten Schaden geltend machen kann. Anschaffungskosten, Behandlungskosten, darüber hinaus dürfte es wohl schwierig werden.

Mir macht der Gedanke an einen solchen Vorfall Angst, weil ich regelmäßig abends am Waldrand laufe.
 
mit der rückgabe seines jagdscheins wäre ich mir net so sicher.
ich kenne fälle wo hunde bzw. ein wolf erschossen wurde,wo der jagdschein einbehalten wurde unter der begründung,wenn mann nicht 100% erkennt worauf man schiesst, hat man nicht zu schiessen,alles andere ist grob fahrlässig.und der jagdschein wurde einbehalten
 
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