Gericht: Vorbestrafter darf gefährlichen Hund nicht halten

The Martin

KSG-Prinz Charming™
15 Jahre Mitglied
Gericht: Vorbestrafter darf gefährlichen Hund nicht halten

Ein wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Mann darf keinen als gefährlich eingestuften Hund halten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Der Vorbestrafte sei nicht zuverlässig genug, um ein solches Tier zu halten, hieß es.

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  • 16. Mai 2024
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Macht meiner Meinung nach durchaus Sinn. Ein Mensch, welcher wegen Kindesmißbrauch verurteilt worden ist, sollte gar kein Tier halten dürfen und so wie so lieber ... na ja - was anderes. :sauer:
 
Jeder Hundehalter sollte gewisse Vorraussetzungen erfüllen, wie, dass er nicht kriminell und zuverlässig ist.
 

Nun ja - rechtschaffend gut sind ein Glück die Wenigsten :lol:

Aber wegen S.exuellem Mißbrauch von Kindern vorbestraft zu sein, auf freier Strasse rumlaufen zu dürfen und dann noch eine "Penisverlängerung" (sorry) halten zu wollen, ist echt der Hammer ! Der Typ wird nicht verläßlich genug sein, um überhaupt ein Tier halten zu können. Wiederlich ... :sauer:
 
wenn er eine Bank ausgeraubt hätte...

...aber wer einen Kind Schmerzen zugeführt hat, der wird mit größter Wahrscheinlichkeit auch auch seinen Hund Schmerzen zufügen...
 
Da diese Leute fast immer aus dem Hintergrund des Machtgefühls missbrauchen, ist ein Hund dort falsch!
 
Traurig ist nur, dass solche Typen durchaus andere Hunde, die nicht als gefährlich eingestuft sind, halten dürfen.
 
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