Das Tier habe zum ersten Mal zugebissen. Es habe sich um keinen Kampfhund gehandelt, sondern um einen Mischlingshund.
Die Staatsanwaltschaft hielt das Tier ursprünglich für einen American-Staffordshire-Kampfhund und klagte zunächst wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an. Ein Sachverständiger sprach aber von keinem Kampfhund, sondern von einem Mischling mit manchen Kampfhund-Eigenschaften.