Hallo,
da Tante G..gle nix Vernünftiges ausspuckt frage ich mal hier.
Das Amtsgericht hat uns ein Formblatt zur Wertermittlung eines Nachlasses gegeben. Soweit nix Dolles. Darin sind aber auch "Forderungen gegen Dritte" gefragt. Darunter fällt der Erbbauzins für auf Erbbau vergebene Grundstücke, soweit ich weiß.
Was trage ich denn da ein? Sowohl jährlicher Zins als auch Wert oder Einheitswert der Grundstücke kommt mir ziemlich unwahrscheinlich vor. Die Verträge laufen noch gut 50 Jahre.
Hat einer ne Ahnung wie man das berechnet?
Danke schon mal.
da Tante G..gle nix Vernünftiges ausspuckt frage ich mal hier.
Das Amtsgericht hat uns ein Formblatt zur Wertermittlung eines Nachlasses gegeben. Soweit nix Dolles. Darin sind aber auch "Forderungen gegen Dritte" gefragt. Darunter fällt der Erbbauzins für auf Erbbau vergebene Grundstücke, soweit ich weiß.
Was trage ich denn da ein? Sowohl jährlicher Zins als auch Wert oder Einheitswert der Grundstücke kommt mir ziemlich unwahrscheinlich vor. Die Verträge laufen noch gut 50 Jahre.
Hat einer ne Ahnung wie man das berechnet?
Danke schon mal.