Hilfe! Wohnungsthema

HiYuZaPi

Hallo ,

mein Mann, meine zwei Kinder und ich sind als Untermieter bei meinem Bruder. Wir wohnen
seit letztes Jahr Dezember hier in dieser Wohnung, da er mit seiner Lebensgefährtin zusammen gezogen ist. Jetzt wollten wir die Wohnung übernehmen und haben bei der Gesellschaften nachgefragt und haben uns abgelehnt. Wir zahlen schon seit Dezember die ganze Miete und drum und dran, mein bruder hat keine weiteren Kosten nur von seiner neuen Wohnung. Die Lebensgefährtin meines Bruders möchte aber das er aus dem Vertrag rausgeht Dh die Wohnung kündigen. Ich verstehe es einfach nicht, Ihre Meinung ist das sie Angst hat das mein Bruder nachher ärger vom Finanzamt oder so bekommt da Er zwei Wohnungen hat. Er ist noch nicht mal hier gemeldet, nur bei seiner neuen Wohnung. Ist das denn so wenn man zwei Wohnungen hat aber bei einer nicht mehr gemeldet ist und bei der anderen ja das man irg endwie zweitwohnsitzsteuer zahlen muss? Oder fällt es weg weil wir hier drin wohnen?

Liebe grüße
HiYuZaPi
Pia
 
  • 29. April 2024
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Hi.

Um eine Wohnung anzumieten, muss man da nicht gemeldet sein.
Den Vermieter interessiert im Prinzip nicht, ob der Mieter da wohnt oder nicht, solange er die Miete bekommt und die Wohnung nicht verkommt.
Wenn Dein Bruder in der angemieteten Wohnung (die Ihr bewohnt) nicht gemeldet ist, hat er auch keine zwei Wohnsitze und muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen.
Das muss er sowieso nicht überall, nicht jeder Gemeinde erhebt diese Steuer. Aber für diese Steuer ist maßgeblich, dass man an zwei Wohnsitzen gemeldet ist. Nicht, wieviele Wohnungen man angemietet hat. Man kann Wohnungen mieten bis man grün wird, das interessiert das Finanzamt nicht die Bohne.

Wenn Dein Bruder die Wohnung, in der Ihr wohnt, angemietet hat, darf er die nicht ohne die Zustimmung des Wohnungseigentümers untervermieten. Jeder Standardmietvertrag enthält diese Klausel. Wenn er Euch da hat wohnen lassen, ohne dass die Wohnungseigentümer das wussten, dann kriegt er eine Menge Ärger und Ihr auch, Ihr müsst die Wohnung räumen, weil Ihr da gar nicht wohnen dürft.

Hat der Wohnungseigentümer der Untervermietung an Euch schriftlich zugestimmt, dann frage ich mich, warum sie Euch nicht als Hauptmieter annehmen. Das kann ich mir jetzt nicht erklären. Normalerweise haben Vermieter kein Problem damit, einen Untermieter als Hauptmieter zu übernehmen, wenn der Hauptmieter auszieht. Bedingung dafür ist allerdings, dass der Vermieter vorher der Untervermietung zugestimmt hat.

Solltet Ihr ohne Erlaubnis des Vermieters da wohnen, dann könnt Ihr Euch in nächster Zeit auf eine Zwangsräumung gefasst machen.

Der Wohnungseigentümer können Deinem Bruder fristlos den Mietvertrag kündigen, wenn er ohne Zustimmung untervermietet. In der Regel passiert das dann auch recht schnell, sobald der Wohnungseigentümer von solchen Praktiken Wind bekommt.

Ich als Vermieter würde es mir auch nicht bieten lassen, wenn mein Mieter einfach meine Wohnung anderen Leuten überlässt ohne dass ich das weiß. Das würde sofort eine fristlose Kündigung für den Mieter nach sich ziehen und ich würde schnellstens veranlassen, dass die Wohnungsbesetzer, die ja mit mir keinen Vertrag haben und somit kein Recht, dort zu wohnen, mein Eigentum räumen.

Gruß
tessa
 
Du weißt aber schon, das das hier ein HUNDE-Forum ist... ?

Als ersten Beitrag finde ich das etwas "eigen".
 
Hat der Wohnungseigentümer der Untervermietung an Euch schriftlich zugestimmt, dann frage ich mich, warum sie Euch nicht als Hauptmieter annehmen. Das kann ich mir jetzt nicht erklären. Normalerweise haben Vermieter kein Problem damit, einen Untermieter als Hauptmieter zu übernehmen, wenn der Hauptmieter auszieht. Bedingung dafür ist allerdings, dass der Vermieter vorher der Untervermietung zugestimmt hat.



Ja die Wohnungsgesllschaft weiß Bescheid das wir hier wohnen als Untermieter.. Die haben es zugestimmt.. Ich weiß auch nicht warum die uns abgelehnt haben das frage ich mich auch :(
Also muss mein Bruder keine zweitwohnsitzsteuer zah len auch wenn er im Mietvertrag als Hauptmieter drin steht aber nichthier gemeldet ist ?
 
Du weißt aber schon, das das hier ein HUNDE-Forum ist... ?

Als ersten Beitrag finde ich das etwas "eigen".

Ach du meine Güte.. Das ist mir ja jetzt voll peinlich.. Nein das wusste ich nicht.. Hatte einfach nur Forums gesucht was mit Wohnungen zu tun hat und dann kam ich auf dieses Forum :(
 
Ich würde mir mal eher ´ne Rechtsberatung suchen statt auf Foren-Beiträge mein Leben zu gründen. Da kann nämlich jeder schreiben, was er mag und da kommt teilweise ganz schöner Bockmist raus, aber wohl formuliert ;o)
 
Es ist nicht grundsätzlich so, das der Vermieter Untervermietung generell verbieten kann. (wie Tessa schrieb) Wenn die Wohnungsgröße passend ist, also der Mietraum nicht überbelegt und auch sonst nichts dagegen spricht, muss der Vermieter einer Untervermietung zustimmen.

Wenn Ihr eine am besten schriftliche Zustimmung zur Untermiete der Wohnbaugesellschaft habt, ist alles ok. Die ist da ersteinmal froh darüber, weil sie die Miete wenn nicht von euch auch noch vom Hauptmieter einfordern kann/könnte.

Zweitwohnungssteuer braucht in euren Fall niemand zu bezahlen (falls diese überhaupt bei euch am Ort fällig wäre)
 
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