In der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit ist bestimmt, dass auch Kreuzungen der betreffenden Hunderassen untereinander oder mit anderen Rassen als gesteigert aggressiv und gefährlich gelten. Sind die Elterntiere des konkreten Tieres nicht bekannt, so kann die Rasse durch einen Sachverständigen ggf. nach dem Äußeren (Phänotyp) bestimmt werden. Ist dies nicht zuverlässig möglich, kann ein Hund nur einer Rasse zugeordnet werden, wenn folgende drei Zuordnungskriterien gleichzeitig erfüllt sind: Phänotyp, Wesen, Bewegungsablauf. Entscheidend ist dabei die Beurteilung, ob das Tier das Verhalten zeigt, das für die Einstufung einer bestimmten Rasse als Kampfhund maßgeblich war. Soweit die Elterntiere bekannt sind, ist zu beachten, dass es aus genetischen Gründen in der Regel nur sinnvoll ist, die Nachkommen bis zur F1-Generation als von der Verordnung erfasste Kreuzungen zu behandeln. Eine Gen-Analyse zur Rassenzuordnung ist kaum hilfreich, weil sie angesichts der Bandbreite der körperlichen wie genetischen Merkmale einer Rasse kaum zu einem eindeutigen Ergebnis führen dürfte.