Für Schusswaffengebrauch gelten völlig andere Voraussetzungen als für alle anderen Zwangsmittel.
Insofern hinkt der Vergleich völlig.
Die Polizei darf Waffen (nicht: Schußwaffen) sehr wohl auch gegen Menschenmengen einsetzen. Den Schlagstock z. B., oder auch Reizgas. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt dabei aber immer. Für jede polizeiliche Maßnahme.
Insofern hinkt der Vergleich völlig.
Die Polizei darf Waffen (nicht: Schußwaffen) sehr wohl auch gegen Menschenmengen einsetzen. Den Schlagstock z. B., oder auch Reizgas. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt dabei aber immer. Für jede polizeiliche Maßnahme.