Ich wende mich heute mal mit einem kleinen Problem an euch.
Meine Frau betreut als Tierheilpraktikerin eine Ausi-Hündin eines älteren Herren.
Der Mann ist alleinstehend und etwas gebrechlich.
Letztes Jahr musste er unbedingt ein paar Tage ins Krankenhaus. Hat sich waber geweigert, da sich ja niemand um seine Mandy kümmert. Also haben wir uns bereit erklärt, Mandy für dieTage zu uns zu nehmen.
Hat auch super mit unseren Dreien geklappt.
Jetzt kam es letzte Woche wie es kommen musste.
Wir bekamen einen Anruf der Nachbarin, dass Herrchen ins Krankenhaus eingeliefert wurde und eine Gehirnblutung hat. Ausgang ist ungewiss.
Also kam Mandy erstmal zu uns.
Wie sich heraustsellte gibt es noch einen Sohn, der aber weder mit seinem Vater noch mit dem Hund zu tun haben will.
Wir haben Kontakt mit dem Sohn aufgenommen und gesagt, dass der Hund ein paar Tage/Wochen bei uns bleiben kann, aber nicht für immer.
Ob Mandy´s Herrchen je wieder sich um sie kümmern kann, ist noch sehr ungewiss.
Jetzt würden aber Bekannte von uns den Hund auf Pflege oder sogar ganz übernehmen.
Eigentlich gehörte der Hund ja offiziel in ein Tierheim.
Jetzt meine Frage. Solange der Sohn nicht als Erbe oder als Vormund berufen wurde, können wir scheinbar gar nichts machen, aber wenn das der Fall ist, welchen Vertrag sollten wir mit ihm schließen.
Einen Übereignungsvertrag oder was schlagt ihr vor?
danke für eure Hilfe
Michael
Meine Frau betreut als Tierheilpraktikerin eine Ausi-Hündin eines älteren Herren.
Der Mann ist alleinstehend und etwas gebrechlich.
Letztes Jahr musste er unbedingt ein paar Tage ins Krankenhaus. Hat sich waber geweigert, da sich ja niemand um seine Mandy kümmert. Also haben wir uns bereit erklärt, Mandy für dieTage zu uns zu nehmen.
Hat auch super mit unseren Dreien geklappt.
Jetzt kam es letzte Woche wie es kommen musste.
Wir bekamen einen Anruf der Nachbarin, dass Herrchen ins Krankenhaus eingeliefert wurde und eine Gehirnblutung hat. Ausgang ist ungewiss.
Also kam Mandy erstmal zu uns.
Wie sich heraustsellte gibt es noch einen Sohn, der aber weder mit seinem Vater noch mit dem Hund zu tun haben will.
Wir haben Kontakt mit dem Sohn aufgenommen und gesagt, dass der Hund ein paar Tage/Wochen bei uns bleiben kann, aber nicht für immer.
Ob Mandy´s Herrchen je wieder sich um sie kümmern kann, ist noch sehr ungewiss.
Jetzt würden aber Bekannte von uns den Hund auf Pflege oder sogar ganz übernehmen.
Eigentlich gehörte der Hund ja offiziel in ein Tierheim.
Jetzt meine Frage. Solange der Sohn nicht als Erbe oder als Vormund berufen wurde, können wir scheinbar gar nichts machen, aber wenn das der Fall ist, welchen Vertrag sollten wir mit ihm schließen.
Einen Übereignungsvertrag oder was schlagt ihr vor?
danke für eure Hilfe
Michael