So wie ich das verstehe, ist ein TH informiert worden, dessen Mitarbeiter den Hund ja dann auch abgeholt hat, mit dem keine vertraglichen Vereinbarungen über Fundtiere bestanden.
Hier in Köln ist es so, dass e i n Tierheim berechtigt und gezwungen ist, Fundtiere, beschlagnahmte Hunde u.s.w. aufzunehmen.
Nimmt ein privates Tierheim, mit dem kein Vertrag mit der Gemeinde besteht das Tier auf, hat dieses TH keinen Anspruch auf Kostenerstattung.
Genauso lese ich den Bericht.
Zitat:
"sondern den Kläger lediglich über den Fund informiert, woraufhin ein Mitarbeiter des Vereins das Tier auf der Dienststelle abgeholt habe. Da es damit zugleich an entsprechenden übereinstimmenden Vertragserklärungen fehle, sei auch kein privatrechtlicher Auftrags- und Verwahrungsvertrag zwischen den Beteiligten zustande gekommen, auf den der Kläger den geltend gemachten Zahlungsanspruch stützen könne."
Es geht darum, dass die Polizei nicht vom TH verlangt hat, den Hund aufzunehmen, sondern nur über den Fund informiert hat.
Das TH hat insofern einen "Fehler" gemacht, dass sie die Polizei hätte darüber aufklären müssen, dass sie nicht verpflichtet sind den Hund aufzunehmen, das aber gerne machen werden, wenn die Kostenübernahme geklärt ist.