Hund im Tierheim Polizei haftet nicht für Kosten

  • 15. Mai 2024
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Kann mir bitte jemand erklären, weshalb die Fundbehörde in diesem Fall nicht zuständig sein soll? Geht es dabei um die örtliche Zuständigkeit? *nixraff*
 
Gute Frage. Da steht ja aber genau genommen nicht, dass sie nicht zuständig ist, sondern nur, dass sie sich dem TH gegenüber für nicht zuständig erklärt hat.

Aber die Position der Polizei finde ich auch eigenartig. Wenn sie meinen, dass das Fundamt zuständig ist, wieso haben sie nicht dieses, sondern den TSV über den Fund informiert?

Und dann zu sagen, wir haben dich ja nur informiert, aber wir haben dich nicht aufgefordert, den Hund abzuholen - na ja. WARUM haben sie dann dort angerufen, wenn nicht, damit der Hund abgeholt wird?
 
:unsicher:
Das liest sich für mich so, als ob erst das Fundamt (respektive die übergeordnete Behörde) das absegnen muss, zwecks Kostenübernahme.
... und die tierärztliche Versorgung eines Fundhundes ist ja sowieso überflüssig, solange nicht der Kopf abfällt ... :rolleyes:
:kindergarten:
 
Ich versteh gar nichts. Normalerweise haben TSV doch Verträge mit der Gemeinde über Fundhunde und je nachdem, was dort vereinbart ist, wird gezahlt.
 
Ich verstehs auch nicht.

Sollten die Beamten den Hund da angebunden lassen bis die Kostenfrage geklärt ist :sauer:

Wollen die Gemeinden sich vor den Fundhunden jetzt auch noch drücken :verwirrt:
 
So wie ich das verstehe, ist ein TH informiert worden, dessen Mitarbeiter den Hund ja dann auch abgeholt hat, mit dem keine vertraglichen Vereinbarungen über Fundtiere bestanden.

Hier in Köln ist es so, dass e i n Tierheim berechtigt und gezwungen ist, Fundtiere, beschlagnahmte Hunde u.s.w. aufzunehmen.
Nimmt ein privates Tierheim, mit dem kein Vertrag mit der Gemeinde besteht das Tier auf, hat dieses TH keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

Genauso lese ich den Bericht.
Zitat:

"sondern den Kläger lediglich über den Fund informiert, woraufhin ein Mitarbeiter des Vereins das Tier auf der Dienststelle abgeholt habe. Da es damit zugleich an entsprechenden übereinstimmenden Vertragserklärungen fehle, sei auch kein privatrechtlicher Auftrags- und Verwahrungsvertrag zwischen den Beteiligten zustande gekommen, auf den der Kläger den geltend gemachten Zahlungsanspruch stützen könne."

Es geht darum, dass die Polizei nicht vom TH verlangt hat, den Hund aufzunehmen, sondern nur über den Fund informiert hat.
Das TH hat insofern einen "Fehler" gemacht, dass sie die Polizei hätte darüber aufklären müssen, dass sie nicht verpflichtet sind den Hund aufzunehmen, das aber gerne machen werden, wenn die Kostenübernahme geklärt ist.
 
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Klopfer
weil man zum einen zu bequem ist, eine Erklärung abgeben zu müssen, bzw. Angst hat, dass man was bezahlen muss oder das Tierheim ablehnt...... Ich wünsche dsolchen Leuten, dass sie selbst, wenn sie alt, hilflos und dement sind, von ihrer eigenen Brut augesetzt werden....!
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maike
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Du hast Recht, @matty . Ich war grade auf der Seite des TH Leipzig, und auch Benny ist "gefährlich im Einzelfall".
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Das ist ja mal eine interessante Entwicklung.
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