Hunde zum Schutz vor Wölfen

Ja, ist es. In BW hat das Umweltministerium genau mit dieser Passage bislang verhindert, daß Schäfer ihre Herden mit Hunden schützen dürfen.
Sven hat die "Gegenpetition" gestartet.

 
  • 8. Mai 2024
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Hi HSH2 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Stromführende Elemente in den Schutzzäunen seien zudem problematisch, wenn der Hund diese in aufgerichtetem Zustand mit seinen Vorderpfoten berühren könne. So gilt es laut Verordnung für Hundezwinger, also gelte dasselbe für einen Schafpferch. Das macht es den Schäfern praktisch unmöglich, einen Herdenschutzhund zu halten, denn weder können sie eine Hütte mit sich herumziehen, noch können sie auf den Strom am Zaun verzichten, sonst könnten die Schafe ausbrechen.

Als man die Tierschutz-Hundeverordnung 2001 verabschiedete, dachte noch niemand an den zurückkehrenden Wolf. Und schon gar nicht an Hunde, die diesen vom Vieh fernhalten sollen. Sonst hätte man womöglich eine Sonderregelung getroffen, denn ein Herdenschutzhund lässt sich nicht mit einem Chihuahua gleichsetzen.
 
Klar, ein Schafspferch ist ja auch genau das selbe wie ein Zwinger, kann man schon mal so vergleichen. :rolleyes:
 
Ich vermute mal das ich halbwegs normal überlege, das es logisch ist einen zwinger nicht mit strom zu versehen dort wo der hund aufrecht stehen kann. Aber ein schafspferch ist kein zwinger.

Und die hundehütten sind wahrscheinlich noch schalldicht, damit fifi gut durchs gemecker schlafen kann. Echt, es nimmt formen an.
 
Nein, es geht um den Unterstand. Das hat ja der Bericht selbst schon durcheinander gebracht. Woher die das mit dem Zaun haben, ist übrigens völlig offen. Weder wird ein Gesetz dazu zitiert, noch äußert sich da überhaupt jemand dazu. Oder ist mir das entgangen ?
Es geht um beides. In der im Bericht erwähnten TSchHuVO steht das mit der Hütte, aber auch

(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.

Aber eben: da geht es ausdrücklich um einen Zwinger. Da haben sie in B-W den gesunden Menschenverstand mal eben nicht in Betrieb genommen.
 
Es geht um beides. In der im Bericht erwähnten TSchHuVO steht das mit der Hütte, aber auch

(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.

Aber eben: da geht es ausdrücklich um einen Zwinger. Da haben sie in B-W den gesunden Menschenverstand mal eben nicht in Betrieb genommen.
Ja .aber darauf muss man ja erstmal kommen, dass die damit die Zwinger Vorschriften meinen . Davon ist dort keine Rede . Und da diese Interpretation wohl BW exklusiv ist , wäre es schon nett , wenn die das auch erklärt hätten. ;)
 
Führt u.a. dazu, dass sich nun nicht wenige Schäfer darauf berufen und eine Bejagung der Wölfe fordern, weil sie ihre Herden ja nicht schützen dürfen. Besonders ärgerlich ist dann, dass seitens einer Mirjam Cordt, die HSH ausschließlich aus ihrem doch arg begrenzten Tierschutz-Sichtwinkel kennt, zusätzlich für Verunsicherung gesorgt wird. Sie erweist damit den deutschen Wölfen einen Bärendienst.
 
manchmal aber auch so

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