hellraiser
10 Jahre Mitglied
Es hätte aber auch anders laufen können und dann wäre der Hund evtl. eingestuft worden. In BaWü ist mittlerweile der Hundehalter in der Beweispflicht um welche Rasse es sich beim eigenen Hund handelt. Das geht eigentlich nur wenn man die Elterntiere/Züchter des Hundes kennt. Bei einem Fundhund aus dem Tierheim hat man aber keine Chance.
Somit ist das ein heißes Eisen.
Eine Einstufung kann man nur verhindern wenn der Hund über das Tierheim schon ein anerkanntes Rassegutachten bekommen hat.
die neuen besitzer können auch ein gutachten machen lassen..
Na klar. Aber die Gefahr dass er dann auch als Listenhund eingestuft wird ist ja auch da gegeben. Und in BAWÜ werden nicht alle Rassegutachten aktzeptiert. So wie letztens mitbekommen, ja nicht mal alle Wesensteste.