Import von sog. Kampfhunden durch einen US-Soldaten

ulrikeUSA

Da ja immer mal wieder Fragen aufkommen, ob US-Soldaten sog. Kampfhunde mit nach Deutschland bringen duerfen, hab ich mal im Internet nachgestoebert, hier mal ein Auszug:

German law has a Dangerous Dog Ordinance (DDO) which places restrictions on ownership of certain breeds of dogs. Although the restricted breeds vary from German state to state, there are certain breed classified as dangerous. These are: American pit bull terriers, American Staffordshire bull terriers/American Stafford terriers, Staffordshire bull terriers and mixes involving these breeds.
Military personnel who own a dog that fits the DDO criteria will have to register their dog with local German authorities. The authorities will mark the dog with a tattoo or microchip, and the owner will have to muzzle and keep the dog on a leash in public. However, owners can opt to have their dog's temperament evaluated. If the dog passes the temperament test, they will not be required to wear a muzzle. If the dog does not pass the test performed by a German Police Dog Handler and federal veterinarian, German officials will determine what measures should be taken. At best, such dogs will still have to be muzzled and leashed in public. For particularly aggressive dogs, the officials could impound, neuter or destroy the dog or require the owner to obtain liability insurance.


Quelle:
 
  • 21. Mai 2024
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Hi ulrikeUSA ... hast du hier schon mal geguckt?
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If the dog passes the temperament test, they will not be required to wear a muzzle.
Das stimmt nun so absolut nicht. Es wäre gut zu schreiben, dass es, je nach Bundesland, verschiedene Bestimmungen gibt wegen Wesenstest und Maulkorb (hier in Hamburg würd es erhebliche Strafen geben ohne Maulkorb trotz Wesenstests).
 
If the dog passes the temperament test, they will not be required to wear a muzzle.
Das stimmt nun so absolut nicht. Es wäre gut zu schreiben, dass es, je nach Bundesland, verschiedene Bestimmungen gibt wegen Wesenstest und Maulkorb (hier in Hamburg würd es erhebliche Strafen geben ohne Maulkorb trotz Wesenstests).

Da hast du wohl recht! ;)

Aber ich denke, dass wuerde dem Soldaten dann wohl auch von der Behoerde gesagt werden, nachdem sein Hund den Wesenstest bestanden hat!
 
Ich werd mich die Woche auf jeden Fall mal schlau machen beim Legal-office der Army!
 
Irgendwie wird das aber alles immer mehr eingeschränkt wenn man mal ein wenig weiter liest:

You should be aware that the German authorities have instituted many regulations affecting owners of "fighting breeds". Fighting breeds include American Pit Bull, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Dogo Argentia, Bull Mastiffs, etc. Other breeds may be included in these regulations and vary depending on the state (Bavaria, Hessen, etc.). Currently, it is illegal to own a Pit Bull in the state of Bavaria (Aschaffenburg). In other cities there are yearly fees ($600–700) for owning a fighting breed. The regulations governing fighting breeds have been increasing and getting more restrictive over the past few years. Reference regulation on fighting breeds.
Quelle und kompletter Text:

Dann geht es weiter:
In Germany, there is an import ban on specific dogs that are considered dangerous or "fighting dogs." Due to dog attacks on humans, the German state and federal governments have banned the following breeds from being brought into Germany: Pit Bull Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bull Terrier and Bull Terrier. Dogs of other breeds may also not be imported from another country if they are considered dangerous by the regulations where the dog will primarily live. Although each state in Germany maintains their own regulations on what dogs are banned, the most popular breeds that regularly appear on these lists include the American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff and Pitbull Bandog.
Quelle und kompletter Text:

Ohne ein schriftliches OK von den offiziellen Behörden würde ich, wenn ich in der Situation sein würde, einen Teufel tun meinen Hund hierher mitzubringen. Da sich die Amis selber auf ein und der selben Seite immer mehr relativieren, sinkt bei mir der Glaube daran, dass es wirklich diese Ausnahmen vom Importverbot gibt... :(
 
Mal ne Frage, der Hund vom Soldat, darf der auf unbeschränkte Zeit in GER bleiben???

Falls ja, wieso darf er seinen Hund mitbringen aber eine Einwanderer- bzz- Rückwanderer-Familie nicht?

LG :hallo:
 
Ist mir auch gerade aufgefallen...:(

Wie gesagt, ich frag am Montag mal beim Legal-Office hier nach und sag bescheid, was die mir sagen...
 
Mal ne Frage, der Hund vom Soldat, darf der auf unbeschränkte Zeit in GER bleiben???

Falls ja, wieso darf er seinen Hund mitbringen aber eine Einwanderer- bzz- Rückwanderer-Familie nicht?

LG :hallo:

Weil ein US-Soldat ja nicht nach Deutschland zieht, sondern auf eine US-Militaerbasis, und auf der US-Militaerbasis gilt US-Militaergesetz!
 
@Klopfer
im ersten Link von dir geht es um Housing, und zwar um Wohnungen ausserhalb der Militaerpost! Deswegen muss da dann der Hund auch bei der Gemeinde angemeldet werden!
 
gut, aber der zweite Text sagt genau das gegenteil zu dem was du zitiert hast. Ich glaube, die sind sich selber nicht wirklich was erlaubt ist und was nicht...
 
Wie immer :unsicher:

Das Veterinäramt weiß ja nicht mal ob man einem Hund, der in dem gemeldeten BL nicht auf der Liste steht, einen MK anlegen muss wenn man in einem anderen BL wo diese Rasse auf der Liste steht.

Aber OT
 
Bei der "Einfuhr" eines Listenhundes durch einen ausl. Militär handelt es sich nicht um eine dauerhafte Verbringung, da dessen Dienstzeit immer befristet ist.
Einem befristeten Aufenthalt des Hundes für die Dauer der Kommandierung dürfte m.E. Nichts im Wege stehen.

In RLP würde in einem solchen Fall auch auf die Zwangskastration verzichtet.
 
In RLP würde in einem solchen Fall auch auf die Zwangskastration verzichtet.

In RLP gibt es keine Zwangskastration.
Es heißt nur, das vom Hund keine Nachkommen entstehen dürfen.
Da steht nicht: Der Hund MUSS kastriert werden.
Das ist ein Wischi-Waschi-Paragraph, wo es sich durchaus auch mal lohnt, dagegen zu motzen.....
Ich kenne einige unkastrierte Kampfis.
 
Bei der "Einfuhr" eines Listenhundes durch einen ausl. Militär handelt es sich nicht um eine dauerhafte Verbringung, da dessen Dienstzeit immer befristet ist.
Einem befristeten Aufenthalt des Hundes für die Dauer der Kommandierung dürfte m.E. Nichts im Wege stehen.
Gut, aber dann müsste auch jeder Normalsterbliche diese Chance haben, seinen Hund zb bei einem befristeten Arbeitsverhältnis (der Arbeitskollege meines Vaters aus London sollte hier mal für eine Zeit arbeiten und dann wieder zurück nach London gehen, alles schriftlich vorgelegt und von höchsten Chef persönlich unterschrieben (und wir reden über einen weltweit agierenden Konzern, den jeder mindestens 10 Mal am Tag sieht). Seine StaffBulls wollte er mitbringen, durfte aber nicht, da er die Zeit für "Besucherhunde" überschritten hätte) hier her mitbringen möchte.
 
Danke für die Belehrung, Midivi, ich hätte besser "Zwangsunfruchtbarmachung" geschrieben; damit wäre ich Dir sicher gerecht geworden.
Die Intension die hinter meinem Hinweis "verborgen" war scheint aber verstanden worden zu sein.

Es gab hier einen US-Soldaten mit einem Listenhund, zwischenzeitlich wurde er wieder versetzt.
Offenbar gab es mit den Behörden keine Probleme. Ich denke in RLP ist dieser Fall schon häufiger aufgetreten, schließlich gibt es hier viele amerikanische Dienststellen.
Die ADD wird in der Lage sein, die gestellten Fragen zu beantworten.
 
Hab gestern beim Legal-office angerufen, leider musste ich um meine Fragen zu stellen einen Termin ausmachen...:rolleyes:

Morgen ist der Termin, dann werd ich euch bescheid geben, wie da die Regelung ist!
 
Ich war beim Legal-Office, die erkundigen sich und ich bekomm dann telefonisch bescheid!

Aber sobald ich was neues weiss, geb ich Laut!
 
Danke dir :) Könnte nämlich akut werden, einer von dem Kutter wo unser Freund drauf war wird wohl bald an die Bundeswehr ausgetauscht :)
 
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