Das erstaunt mich jetzt gerade, denn ich wohne ja auch in Niedersachsen und erlebe es so:
- Hund muss mit Angabe von Rasse und Chipnummer sowohl im niedersächsischen Hunderegister angemeldet werden als auch bei der Gemeinde (Steuer). Tut man das nicht, kann es mächtig (teuren) Ärger geben.
- Bei meiner Gemeinde muss man bei Anmeldung im Vordruck außerdem genau angeben, woher der Hund stammt (Anschrift Züchter oder TSV) und bei Abmeldung entweder eine Tierarzt-Bescheinigung (Tod) oder die Adresse des neuen Halters.
Ich glaube nicht, dass hier nicht nachgefragt werden würde, wenn man da Felder im Vordruck auslässt oder ins Formular einen Auslands-TS-Verein einträgt und dann einen Listi mit spanischer Chipnummer...
Eine Freundin wusste das nicht, ihr 13jähriger, schwerkranker Hund verstarb zuhause und wurde im Garten beerdigt.
Sie hatte, als sie den Hund 2 Wochen später abmelden wollte, einen Riesenstress, weil sie ja keinen Nachweis über den Verbleib des Hundes hatte. Und kam aus der Nummer dann erst raus, als der Tierarzt bescheinigte, dass der Hund schwerkrank und sehr lange in Behandlung war - der Tod also glaubhaft. Es handelte sich hierbei übrigens um keinen Listi, sondern um einen Zwergpudel!
Der Thread ist zwar älter, aber ich wollte das hier so nicht stehen lassen, dass es in Nds. alles so überhaupt nicht auffällt...