Zitat Jackie:
"...ich hielt den "Besitzer" bis dato für den "Halter". Oder gibt es da jetzt auch nochmal einen Unterschied?? "
Hi Jackie.
Deine Frage ist berechtigt, denn nicht jeder Besitzer ist Halter. Gleiches gilt für den Eigentümer.
Dazu ein sehr dämliches, von mir soeben erdachtes Beispiel:
Weil Herr A als Eigentümer von Hund B beruflich auf Auslandsreise geht, gibt er Hund B für ein halbes Jahr in Pflege bei Frau C.
Die zehn Kinder von Frau C spielen bei einem Kindergeburtstag "Fang den Hund" in der Weise, dass jedes Kind den flugtauglichen Wauzi jeweils ein Mal in den Händen hält.
Wer ist Hundehalter? Genau, nur Frau C, obschon ihre zehn Kinder Hund B kurzfristig in ihrem Besitz hatten. Halter ist nämlich derjenige, der die Herrschaft über den Hund nicht nur vorübergehend ausübt.
Danke für Erklärung, aber sag mal, nur weil ich mal nen Hund auf dem Arm habe, bin ich doch nicht der Besitzer? Oder ist das -rechtlich gesehen- wirklich so?