Inhalt eines Schutzvertrags

Zitat Jackie:
"...ich hielt den "Besitzer" bis dato für den "Halter". Oder gibt es da jetzt auch nochmal einen Unterschied?? "

Hi Jackie.

Deine Frage ist berechtigt, denn nicht jeder Besitzer ist Halter. Gleiches gilt für den Eigentümer.

Dazu ein sehr dämliches, von mir soeben erdachtes Beispiel:

Weil Herr A als Eigentümer von Hund B beruflich auf Auslandsreise geht, gibt er Hund B für ein halbes Jahr in Pflege bei Frau C.
Die zehn Kinder von Frau C spielen bei einem Kindergeburtstag "Fang den Hund" in der Weise, dass jedes Kind den flugtauglichen Wauzi jeweils ein Mal in den Händen hält.

Wer ist Hundehalter? Genau, nur Frau C, obschon ihre zehn Kinder Hund B kurzfristig in ihrem Besitz hatten. Halter ist nämlich derjenige, der die Herrschaft über den Hund nicht nur vorübergehend ausübt.

Danke für Erklärung, aber sag mal, nur weil ich mal nen Hund auf dem Arm habe, bin ich doch nicht der Besitzer? Oder ist das -rechtlich gesehen- wirklich so?
 
  • 4. Juni 2024
  • #Anzeige
Hi Jackie ... hast du hier schon mal geguckt?
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was denn für konsequenzen. jeder meint, nur weil er einen vertrag hat unterschreiben lassen, ist alles in butter. zudem darf man nicht vergessen, auf welch einer ebene hier die rechtsprechung erfolgt. anhand von dem streitwert wird es überwiegend auf dem AG geregelt, ist also kein grundsatzurteil.. man kann sich nie für alle eventualitäten absichern, das ist fern der realität.. manchmal muss man schlucken um doch zum ziel zu kommen.
Och, ich hab da als Stänker-Interessent :)kicher:) nix dagegen, ich frag mich nur immer, warum man Dinge in Klauseln in den Vertrag packen muss, die man nicht kontrollieren kann, die bei Verstoß keine Konsequenzen haben, die evtl. rechtswidrig sind, usw.
Irgendwie werd ich den Eindruck nicht los, dass der ein oder andere TSV da ganz gezielt Druck ausüben will, die Leute entmündigen will, ... Wie gesagt, mir ist es grundsätzlich Wurscht - ich behandle meine Tiere gut und halte mich dann eben nicht an die Klauseln. Aber wenn dann ein TSV meint, er müsste wegen Kinkerlitzchen die juristische Artillerie auffahren, krieg ich so bissle nen Hals.
Ich schau einfach mal, wie lange es dauert, bis jetzt eine TS-Tante mit dem Spruch "Du kannst den Leuten nur vor den Kopf gucken" kommt :D

nun ja, was bei dem einen richter auf taube ohren stößt, wird von dem anderen richter unterstützt.. wie war das ?? auf hoher see und vor gericht.. :lol::lol:

du weißt ja, ich habe mit dir eine engels geduld..:eg::eg:
 
Jackie, reicht Dir ein einfaches "ja" oder magst Du etwas über den Besitzbegründungswillen, die Besitzfähigkeit u.a. lesen wollen?
 
@snowflake

Ich unterschreibe als Käufer, dass der Verkäufer den Hund ohne Angaben von Gründen zurück holen kann? Und natürlich dann auch ohne Rückerstattung des Kaufpreises, vermute ich? Geniale Klausel!

Du kannst keine Klausel beurteilen, die du in Gänze gar nicht kennst.
Weder weißt du, welchen Verein ich meine, noch hast du den Vertrag je gelesen und kennst die einzelnen Vereinbarungen.

Wieso muss ich wissen, welchen Verein du meinst oder den ganzen Vertrag kennen, um meine Meinung über diese von dir erwähnte Klausel zu äußern?


Ich habe mal den Passus, auf den sich meine Antwort an Dich bezog, rot markiert. Dann erschließt sich evtl., warum ich dir in dieser Weise geantwortet habe.

:hallo:
 
Hi

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ich als Halter dem Tierschutzverein Änderungen meines privaten Umfelds mitteilen muss (Umzug, Scheidung,Verlust des Arbeitsplatz).

Egal was in irgendwelchen Verträgen steht.

Das dürfte nicht nur gegen den §305c, sondern auch gegen die Persönlichkeitsrechte verstossen.

Sollte jemand andere Erfahrungen gemacht haben, also vor Gericht, dann würde mich das sehr interessieren.

Gruss
Matti
 
Ich habe mal versucht, mich von Beginn an durchzulesen und etwa in der Hälfte das Unterfangen aufgegeben, da ich anhand einiger Antworten zu der Überzeugung gekommen bin, dass sich wohl kein abschliessendes Ergebnis manifestieren läßt. Ich frage mich nur, warum einige hier sich so ereifern und in einigen Antworten ein leichter Trend zu "Anfeindungen" erkennbar wird. Ich finde, dass auch der Schutzvertrag wie jeder andere Vertrag in schriftlicher Form gehändelt werden sollte: Wem der Vertragstext nicht passt, braucht das Gesamtwerk auch nicht zu unterschreiben. Nur, wenn man ihn unterschreibt, sollte man sich auch über die Folgen, die bei Nichtbeachten daraus resultieren können, im Klaren sein.
 
@snowflake
Zitat:
Ich unterschreibe als Käufer, dass der Verkäufer den Hund ohne Angaben von Gründen zurück holen kann? Und natürlich dann auch ohne Rückerstattung des Kaufpreises, vermute ich? Geniale Klausel!


Du kannst keine Klausel beurteilen, die du in Gänze gar nicht kennst.
Weder weißt du, welchen Verein ich meine, noch hast du den Vertrag je gelesen und kennst die einzelnen Vereinbarungen.

Wieso muss ich wissen, welchen Verein du meinst oder den ganzen Vertrag kennen, um meine Meinung über diese von dir erwähnte Klausel zu äußern?


Ich habe mal den Passus, auf den sich meine Antwort an Dich bezog, rot markiert. Dann erschließt sich evtl., warum ich dir in dieser Weise geantwortet habe.

:hallo:

Wenn meine diesbezügliche Vermutung demnach falsch war, spricht das immerhin für den Vertrag (den ich in seiner Gänze natürlich nach wie vor nicht beurteilen kann, da ich ihn nicht kenne). :D
 
Wem der Vertragstext nicht passt, braucht das Gesamtwerk auch nicht zu unterschreiben. Nur, wenn man ihn unterschreibt, sollte man sich auch über die Folgen, die bei Nichtbeachten daraus resultieren können, im Klaren sein.

Eigentlich ja. Nur ist es halt umstritten, ob die eine oder andere Klausel überhaupt rechtlich Bestand hat. Wäre z.B. die Kastrationspflicht nichtig, könnte ich dergleichen ja ruhig unterschreiben und dann doch ignorieren, ohne dass daraus negative Folgen für mich entstünden.

Oder der verzögerte oder ganz ausgeschlossene Eigentumsübergang: Es gibt durchaus Rechtsmeinungen, wonach dies nicht rechtsgültig ist, sondern bei Übergabe Geld gegen Tier ein Kaufvertrag zustande kommt, auch wenn der Verkäufer den Kaufpreis Schutzgebühr und den Kaufvertrag Schutzvertrag nennt. Dann gehört mir das Tier, sobald ich es bezahlt und übernommen habe. Ich könnte dann alle obskuren Klauseln und Verpflichtungen aus dem Vertrag sofort vergessen, denn ich wäre Eigentümer.

Dummer Weise kann ich mich aber nicht darauf verlassen. Es gibt offenbar Gerichte, die das so oder auch andersrum entscheiden. Insofern hast du Recht: die Folgen "können" resultieren - müssen aber nicht.
Ist also letztlich vielleicht die Frage, ob ich dieses Risiko eingehe, um das Tier, das ich haben will, zu bekommen, oder ob ich sage: euer Vertrag passt mir nicht, behaltet das Tier.

Wie weiter oben schon geschrieben, bin ich gemäß Vertrag nur Eigentümer eines meiner drei Hunde. Das juckt mich in der Praxis aber kein Stück. Es sind meine Hunde, und diese Verträge ruhen in einem Ordner und beeinflussen nicht meinen Umgang mit meinen Hunden. Ich fühle und verhalte mich als Eigentümer. Punkt.
 
Wie weiter oben schon geschrieben, bin ich gemäß Vertrag nur Eigentümer eines meiner drei Hunde. Das juckt mich in der Praxis aber kein Stück. Es sind meine Hunde, und diese Verträge ruhen in einem Ordner und beeinflussen nicht meinen Umgang mit meinen Hunden. Ich fühle und verhalte mich als Eigentümer. Punkt.

Klar, warum sollte es auch. Rechtlich muss erst mal wirklich ein triftiger Grund vorliegen um die Vertragsregeln vielleicht wirksam werden zu lassen.
 
Hallöchen,
der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum kannst du dir an folgendem Beispiel gut merken: wenn ein Dieb ein Fahrrad klaut, ist er (zwar unberechtigter) aber dennoch BESITZER des Fahrrads, aber er ist nicht der rechtmäßige Eigentümer.

Grüße
Dagmar
 
oder man füg ihnen den passus ein

"für den fall einer rechtlich nicht begründeten zurücknahme des
tieres (gerichtsurteil) seitens des vereines werden sämtliche bis zu
diesem zeitpunkt aufgelaufenen tierübernahms- u -haltungskosten
veterinärfakturen sowie rechtsanwalts- u gerichtsspesen u sonstige
ursächlich begründeten auslagen vom verein zur unverzüglichen rückzahlung
samt zinsen u zinseszinsen (fakturendatum) an den vormaligen tierhalter
anerkannt."
und dies vom verein unterschreiben lassen
 
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