dafür ist das bdf da:
"Junge Menschen sammeln praktische Erfahrungen und Kenntnisse und erhalten erste Einblicke in die Berufswelt. Ältere Menschen geben ihre reichhaltige Lebenserfahrung an andere weiter, können über ihr freiwilliges Engagement auch nach dem Berufsleben weiter mitten im Geschehen bleiben – oder nach einer Familienphase wieder Anschluss finden."
Arbeitslosengeld
Wer zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst leistet, hat einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Einsatzstelle mit den Sozialabgaben auch in die Arbeitslosenversicherung ein. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II s.u.
ALG II
ALG II - Empfängerinnen und Empfänger können grundsätzlich am BFD und FSJ/FÖJ teilnehmen, da der Bezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende - das sogenannte Arbeitslosengeld II - die Teilnahme nicht ausschließt. Im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld II ist das Taschengeld nach § 11 Abs. 1 SGB II grundsätzlich als Einkommen zu betrachten und anzurechnen. Von der Anrechnung ausgenommen ist sowohl beim BFD als auch bei FSJ/FÖJ grundsätzlich ein Betrag in Höhe von insgesamt 175 Euro (§ 1 Abs. 7 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung). Die Teilnahme an einem BFD oder FSJ/FÖJ ist als wichtiger persönlicher Grund anzusehen, der der Ausübung einer Arbeit entgegensteht (vgl. § 10 Absatz 1 Nummer 5 SGB II). Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II sind in der Zeit der Teilnahme an diesen Freiwilligendiensten nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.
Arbeitsmarktneutralität
Der Bundesfreiwilligendienst ist arbeitsmarktneutral. Die Freiwilligen verrichten unterstützende, zusätzliche Tätigkeiten und ersetzen keine hauptamtlichen Kräfte.
Fahrtkosten
Die Einsatzstellen haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Taschengeldregelung einen Teil des Taschengeldes nicht monatlich in bar, sondern in Sachleistungen, etwa einer BahnCard oder einem ÖPNV-Ticket vorzusehen. Ermäßigungen im Straßenpersonenverkehr und Eisenbahnverkehr gelten ebenso wie im Jugendfreiwilligendienst auch im Bundesfreiwilligendienst.
Leistungen
Die Einsatzstellen können Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld (siehe T wie Taschengeld) zur Verfügung stellen. Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Alle Leistungen werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart.
Studium
Universitäten und Hochschulen können Bewerberinnen und Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge die BFD-Dienstzeit als Praktikum anrechnen. Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den einzelnen Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist bei der jeweiligen Hochschule zu erfragen.
Taschengeld
Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt derzeit (Stand: 2012) eine Höchstgrenze von 336 Euro monatlich (6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung). Das konkrete Taschengeld wird mit der jeweiligen Einsatzstelle vereinbart.
Wohngeld
Die Beantragung von Wohngeld ist für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst prinzipiell möglich. Die Zahlung von Wohngeld hängt u. a. von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen ab. Ein Antrag kommt dann in Betracht, wenn für die Aufnahme des Freiwilligendienstes ein Umzug an den Ort der Einsatzstelle notwendig ist, ohne dass die Einsatzstelle Unterkunft gewähren kann. Zuständig ist die Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung am neuen Wohnort. Aus dem Antrag muss hervorgehen, dass die neue Wohnung der Lebensmittelpunkt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ist. Ob die Voraussetzungen für einen Wohngeldanspruch bestehen, sollte rechtzeitig vor Antritt des Bundesfreiwilligendienstes mit der Wohngeldbehörde geklärt werden.
eigentlich sollten hier alle fragen geklärt sein. hätteste aber auch alles alleine rausfinden können. das taschengeld kommt zum eigentlich "lohn" dazu. wenn du den höchstsatz bekommst, haste da jedenfalls mehr als n 400 euro job bspw. es kommt also - wie du lesen kannst - auch auf die einsatzstelle an