Grundsätzlich würde in diesem speziellen Fall ja nichts dagegen sprechen, den höheren Zaun zu genehmigen, meinten manche Ratsmitglieder, Schließlich hätten alle betroffenen Nachbarn den Antrag des Hundehalters unterschrieben. Und wenn Gründe des Allgemeinwohls dafür sprächen, könne man durchaus mal eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans erteilen.