ich kenne einen fall persönlich, wo ein staff von privat zu privat übernommen wurden, aber da war von anfang an das ordnungsamt involviert.
Ich denke mal wenn sich durch den Fall vermeiden ließ das der Hund im TH gelandet wäre oder?
Ja, genau. Solche Fälle gibt es. Wenn das Ordnungsamt und das zugehörige TH mitspielen, lässt sich (aber leider auch nicht immer) das eventuell machen.
In einem anderen mir flüchtig bekannten Fall war einem gutgläubigen Besitzer ein Welpe mit nachweislich falscher Rassebeschreibung
vom örtlichen TH vermittelt worden...
Obwohl da bei der Anschaffung alles legal zugegangen war, ging meines Wissens nach dieser Fall sogar vor Gericht, bis die zuständigen Ämter ein Einsehen hatten und eine Haltererlaubnis für den später eben als Staffmix begutachteten Hund erteilt haben.
(Allerdings weiß ich nicht,
wann genau das war.)
Der Unterschied zur Privatanschaffung ist hier, dass der Hund über den Tierschutz vermittelt wurde, und dass der Halter daher davon ausgehen konnte, dass ihm alles Wichtige, was den Hund betrifft (so unter Umständen eben eine später fälliges Rassegutachten, Angaben bei der Anmeldung) korrekt mitgeteilt wurde (was aber hier nicht so war). Und es war dadurch leichter zu belegen, dass der Halter
wirklich nicht gewusst hatte, was für einen Hund er adoptiert.
Bei Privatanschaffungen ist das aber in den seltensten Fällen so gut beweisbar und nachvollziehbar.
Und wie es dann gehandhabt wird, scheint von Kommune zu Kommune verschieden zu sein. Viel zu oft ist der Hund aber erstmal weg.