Der Versuch, einen Kangal mit Hilfe eines Hundetrainers und unterstützendem Ziehen und Zerren in den Kofferraum eines Twingo zu verbringen, ist nicht tierschutzwidrig, sondern sinn- und hilflos.
Der Hundehalter des Kangal kann einen Hundetrainervertrag nicht deshalb fristlos kündigen, wenn der Kangal sich weigert, an dieser Übung teilzunehmen, weil dem Hund als einzigem Beteiligten aufgefallen war, wie unsinnig diese Übung ist.