Hallo Leute,
nachdem ich in der Suche nur ältere Themen gefunden habe mach ich hier mal einen neuen Fred auf.
In der Welpenschule, in der ich mit Odin gerade bin, läuft eine vollkupierte French Bulldogge rum (19 Wochen alt).
Ich hab im Tierschutzgesetz geschmökert, weil mich das echt nervt.
Jetzt weiß ich nicht sicher, ob ich richtig liege.
Das Kupieren ist in Deutchland gemäß §6 schon lange verboten.
In §12 kann man auch ein Importverbot herauslesen und an der Stelle bin ich jetzt ratlos:
Absatz (1) :
Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
Absatz (2) :
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,
4.
das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
5.
das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,
Gibt es eine solche Rechtsverordnung zu Ziffer 4 oder nicht.
Danke für Eure Hilfe, weil ich will keine Wirbel machen, wenn ich falsch liege, obwohl ich es zum K***en finde.
nachdem ich in der Suche nur ältere Themen gefunden habe mach ich hier mal einen neuen Fred auf.
In der Welpenschule, in der ich mit Odin gerade bin, läuft eine vollkupierte French Bulldogge rum (19 Wochen alt).
Ich hab im Tierschutzgesetz geschmökert, weil mich das echt nervt.
Jetzt weiß ich nicht sicher, ob ich richtig liege.
Das Kupieren ist in Deutchland gemäß §6 schon lange verboten.
In §12 kann man auch ein Importverbot herauslesen und an der Stelle bin ich jetzt ratlos:
Absatz (1) :
Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden, soweit dies durch Rechtsverordnungen nach Absatz 2 Nr. 4 oder 5 bestimmt ist.
Absatz (2) :
Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist,
4.
das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen worden sind oder die Tiere erblich bedingte körperliche Defekte, Verhaltensstörungen oder Aggressionssteigerungen im Sinne des § 11b Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Buchstabe a aufweisen oder soweit ein Tatbestand nach § 11b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b oder c erfüllt ist,
5.
das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, dass sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,
Gibt es eine solche Rechtsverordnung zu Ziffer 4 oder nicht.
Danke für Eure Hilfe, weil ich will keine Wirbel machen, wenn ich falsch liege, obwohl ich es zum K***en finde.