ButterB
Hallo zusammen
Sicherlich kann mir jemand von euch weiterhelfen...
Es geht um die Leinenpflicht in BaWü, die ja für alle Listenhunde gilt.
Gibt es da eine Vorgabe wie lang die Leine max. sein darf?
In der Kampfhundeverordnung BW steht nichts dazu ausser, dass der Hund "sicher angeleint" sein muss. Darf die Gemeinde die Länge der Leine trotzdem vorgeben?
Danke
Sicherlich kann mir jemand von euch weiterhelfen...
Es geht um die Leinenpflicht in BaWü, die ja für alle Listenhunde gilt.
Gibt es da eine Vorgabe wie lang die Leine max. sein darf?
In der Kampfhundeverordnung BW steht nichts dazu ausser, dass der Hund "sicher angeleint" sein muss. Darf die Gemeinde die Länge der Leine trotzdem vorgeben?
Danke