Aber bei dem Thema Rechtssicherheit bleibt sicher nach Landeshundegesetznur eines bei Paragraph 10 Hunden entweder VDH Papiere oder Tierschutzvertrag.
Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Nicht unbedingt "nach Landeshundgesetz", aber danach wie das Landeshundgesetzt hier vielerorts zunehmens ausgelegt wird.
Und warum ist das so? - Nach der entsprechenden Verwaltungsansweisung, die hier im Forum auch irgendwo verlinkt ist, ausdrücklich deswegen, weil "zu viele" Leute versucht haben, auf diese Weise das LHG generell zu umgehen und sich eben doch einen "Ich wusste ja üüüberhaupt nicht, was es wird
"-Mix-Welpen von privat anzuschaffen...
Ätzend für alle, denen das
tatsächlich passiert.
Und auch - auch wenn das hier im Forum umstritten ist - für die, die auf die scheinheiligen Versicherungen skrupelloser "Züchter" hereinfallen, die hoch und heilig versichern, ihre "neue Rasse" in der Modefarbe "blau" würde auf gaaar keinen Fall unter das Landeshundegesetz fallen - und die mit der Formulierung "phänotypische Begutachtung" aus dem LHG nichts anfangen können, die eigentlich nichts weiter besagt als: Ein Hund, der
aussieht wie ein §-3-Hund, ist auch einer, es sei denn, es gibt gültige Papiere, die das Gegenteil beweisen"
(Wobei selbstgedruckte Ahnentafeln des selbstgegründeten Zuchtvereins eben
nicht als solche zählen!)
Aber mach was...