Hallo, ich melde mich nun auch mal wieder hier.
Da es leider mit unserer Bella nicht geklappt hat,sind wir seit geraumer Zeit dran einen anderen Listi zu adoptieren.
Soweit so Gut, alle unsere Auflagen sind erfüllt. Vermieter ist einverstanden, Hund darf mit in de Betrieb, Sachkunde haben wir bereits seit 1. Jahr Vorliegen, sogar eine Wesenbegutachtung haben wir bereits für/mit dem Hund.
Leider wurde im Lokalen Tierheim nach dem alles erledigt war die zusage zurückgezogen, da wir in einer Wohnung wohnen und die keine Hunde dort hin vermitteln oder jemals Vermitteln werden!?!
Soweit so Gut, wie bereits oben erwähnt haben wir uns neu Verguckt und sind bereits seit 6 Monaten dran unsere Kyra endlich nach Düsseldorf (NRW) zu holen.
Im vornherein war alles bereits mit dem oamt abgesprochen, was wie warum und welche unterlagen wie brauchen.
Als Antwort kam der Standart zurück; Genehmigungen, Sachkunde beim Amts Vet. Führungszeugniss usw. Solange alles passt sieht der Ordnungsbeamte kein Grund wir so wir keinen Listi halten dürfen.
Nun wollte ich den Antrag für unsere Kyra einreichen, und bekam an Telefon promt eine Patzige und Böse antwort das Hunde nach Paragraph 3 LHundG
In NRW nicht mehr Genehmigt wird; und das seit MINDESTENS 10 Jahren!
Wir sollten es doch Lieber mit einem Liste 2 Hund probieren, da wird dann im Einzelfall entschieden, da hätten wir zumindest eine 20%für Chance auf eine Genehmigung!?
Auf den Hinweis das ihr Kollege bereits Telefonisch erklärte das dies absolut kein Problem darstellt einen Hund nach liste 1 zu halten und die genehmigung zu bekommen, und weder im Internet auf deren Homepage noch im LHundG für NRW/Düsseldorf was dazu geschrieben steht, und bekannte Erst vor Kurzem einen Bullterrier und einen Pittbull angemeldet kam nur Patzig zurück " Wer von uns muss hier die Ahnung haben!?" Und dann war das Gespräch auch sehr schnell vorbei..
Nun meine eigentliche Frage;
stimmt Das!?? Bekommt man für Paragraph 3 Hunde keine Haltegenehmigung mehr??
Wieso war das beim Kollegen kein Problem, Solange alle Auflagen Stimmen?
Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen gemacht in NRW, oder Düsseldorf??
Vielen Dank
SEBASTIAN
(Sorry für Tippfehler, ist schnell mit dem Handy in der Mittagspause getippt!)
Da es leider mit unserer Bella nicht geklappt hat,sind wir seit geraumer Zeit dran einen anderen Listi zu adoptieren.
Soweit so Gut, alle unsere Auflagen sind erfüllt. Vermieter ist einverstanden, Hund darf mit in de Betrieb, Sachkunde haben wir bereits seit 1. Jahr Vorliegen, sogar eine Wesenbegutachtung haben wir bereits für/mit dem Hund.
Leider wurde im Lokalen Tierheim nach dem alles erledigt war die zusage zurückgezogen, da wir in einer Wohnung wohnen und die keine Hunde dort hin vermitteln oder jemals Vermitteln werden!?!
Soweit so Gut, wie bereits oben erwähnt haben wir uns neu Verguckt und sind bereits seit 6 Monaten dran unsere Kyra endlich nach Düsseldorf (NRW) zu holen.
Im vornherein war alles bereits mit dem oamt abgesprochen, was wie warum und welche unterlagen wie brauchen.
Als Antwort kam der Standart zurück; Genehmigungen, Sachkunde beim Amts Vet. Führungszeugniss usw. Solange alles passt sieht der Ordnungsbeamte kein Grund wir so wir keinen Listi halten dürfen.
Nun wollte ich den Antrag für unsere Kyra einreichen, und bekam an Telefon promt eine Patzige und Böse antwort das Hunde nach Paragraph 3 LHundG
In NRW nicht mehr Genehmigt wird; und das seit MINDESTENS 10 Jahren!
Wir sollten es doch Lieber mit einem Liste 2 Hund probieren, da wird dann im Einzelfall entschieden, da hätten wir zumindest eine 20%für Chance auf eine Genehmigung!?
Auf den Hinweis das ihr Kollege bereits Telefonisch erklärte das dies absolut kein Problem darstellt einen Hund nach liste 1 zu halten und die genehmigung zu bekommen, und weder im Internet auf deren Homepage noch im LHundG für NRW/Düsseldorf was dazu geschrieben steht, und bekannte Erst vor Kurzem einen Bullterrier und einen Pittbull angemeldet kam nur Patzig zurück " Wer von uns muss hier die Ahnung haben!?" Und dann war das Gespräch auch sehr schnell vorbei..
Nun meine eigentliche Frage;
stimmt Das!?? Bekommt man für Paragraph 3 Hunde keine Haltegenehmigung mehr??
Wieso war das beim Kollegen kein Problem, Solange alle Auflagen Stimmen?
Habt ihr bereits ähnliche Erfahrungen gemacht in NRW, oder Düsseldorf??
Vielen Dank
SEBASTIAN
(Sorry für Tippfehler, ist schnell mit dem Handy in der Mittagspause getippt!)