... Jetzt bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob er dann weiterhin heißen kann wie bisher oder er zumindest unseren Namen als Doppelname annehmen muss...
Bei einer befreundeten Familie haben die Eltern bei Eheschließung ihren eigenen Namen behalten. Also weiter Frau T und Herr S. Die Kinder, die in die Ehe geboren wurden, haben den Namen der Mutter angenommen, heißen also Kinder T.
Der Vater mußte den Namen seiner Frau nachträglich nicht annehmen.
Problematisch ist es (leider) im Alltag, wenn Herr S sich z. B. im KiGa rechtfertigen muß, warum er die Kinder T abholen möchte (wenn z. B. eine neue Erzieherin noch nicht über die Familienverhältnisse informiert wurde). Bei den Größeren gibt es teilweise Mißverständnisse in der Schule (im Sinne von "Dein Vater sollte den Brief unterschreiben. Warum gibst Du den Brief einem Fremden?").
Da habe ich schon einige Geschichten gehört, wo die Eltern sich im Nachhinein ärgern, sich nicht auf einen Familiennamen geeinigt zu haben.
Nun weiß ich allerdings nicht, ob jedes Bundesland in dieser Hinsicht eigene Regelungen hat. Dies hier ist Nds.
@ Laura, ob ich Dir weiterhelfen kann, weiß ich nicht, denn die Familienkonstellation ist etwas anders (so geschehen bei einem Freund meines Mannes), aber vllt. hilft es Dir trotzdem bei Deinen Überlegungen:
Das Kind ist unehelich geboren und hat den Nachnamen des Vaters A erhalten. Nach einigen Jahren trennen sich die Eltern. Die Mutter K möchte daraufhin, daß das Kind ihren Familiennamen annimmt. Sie stellt einen Antrag und der Nachname des Kindes wird von A in K geändert.
Wieder einige Jahre später heiratet die Mutter ihren neuen Lebenspartner V. Die Mutter und der Mann haben nun den selben Nachnamen V, während das Kind immer noch den Familiennamen K der Mutter trägt.
Der Mann entschließt sich, das Kind zu adoptieren und so erhält das Kind wieder einen neuen Nachnamen, V. ... Und bei diesem Nachnamen bleibt es dann auch hoffentlich
So geschehen in Berlin. Wobei in diesem speziellen Fall sehr genau erklärt werden mußte "warum, wieso, weshalb", denn das Amt wollte, zum Wohl des Kindes, "nicht so einfach" die Namensänderungen genehmigen. Der leibliche Vater A wurde ebenfalls befragt. Hätte er Einwände gehabt, hätte das Amt der ersten Namensänderung, von A zu K, nicht zugestimmt.
Dir bei Deinem Vorhaben viel Erfolg!