Maulkorb Pflicht Metall oder Halti?

mollywoman

Was sieht eigentich die Maulkorb Pflicht genau vor? Muss es ein stabiler Metall Maulkorb sein oder kann es auch einer aus Reissfestem Stoff oder auch nur ein Halti sein? Oder gibt es da auch noch unterschiede in den einzelnen Bundesländern?
Nur mal so neugierde halber gefragt.

mollywoman :love:
 
  • 27. Mai 2024
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Hallo!
Da ich keinen "Pflichthund" habe weiß ich es nicht so genau, aber ich würde einen Korb bevorzugen, weil die Hunde damit ganz normal hecheln können.
 
es muß ein stabiler maulkorb sein, mit einem halti kann ein hund durchaus noch fressen, trinken, oder aber auch beißen...

habe aber schon öfters erlebt, dass leute mit halti darauf angesprochen werden, ob der hund und warum einen maulkorb trägt...

die die es nicht kennen, denken es wäre ein mauli, aber die die es kennen, wissen, dass es keins ist.
 
In NRW ist das nach dem LHundG wie folgt geregelt:
§5 Abs.2 Satz 3u.4
Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.

Dazu VV zu LHundG NRW:
Punkt 5.2.3
Der Begriff "Maulkorb" wird untechnisch verwendet. Anstelle eines "echten" Maulkorbes kann auch eine andere, in der das Beißen verhindernden Wirkung gleichstehende Vorrichtung, z.B. ein Kopfhalfter, verwendet werden. Die Überwachungsbehörden prüfen, ob der verwendete Maulkorb oder eine gleichwertige Vorrichtung auch tatsächlich das Beißen verhindert. Sollte dies nicht der Fall sein, z.B. weil ein zu großer Maulkorb verwendet wird oder gleichwertige Vorrichtungen unsachgemäß angewendet werden, liegt ein Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 3 vor, der nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.


Demnach ist es Auslegungssache was in NRW als "Maulkorb" genutzt werden darf. Im Zweifelsfall trifft das OA die Entscheidung ob das Teil den Regularien entspricht.
Ein Halti entspricht dem "Kopfhalfter" nach Punkt 5.2.3 Satz 2 VV zu LHundG und ist somit zulässig.
 
Ein hund kann auch mit einen Metall mauli noch saufen, was ich auch gut so finde, ich bin gegen diese Nylon dinger, da ich finde das die viel zu eng um die schnauze sind, auf alle fälle muss der hund daran gehindert werden zu beisen
 
das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - in Bayern wird kein Halti akzeptiert
 
Mit angelegtem Halti ist aber auch nicht mehr viel mit beissen.Nicht wirklich.
Wenn ich die Wahl hätte würde ich meinem Hund ganz sicher nur einen Halti anlegen.

MfG,
Maschou
 
in nrw ist das mit dem halti so eine sache. die verwaltung erkennt den halti an, solange es sich um eine das beißen verhindenrde einrichtung handelt. hier liegt eine erhebliche gefahr. nur ein ordentlich passender halti, welcher auch mit der leine verbunden ist, stellt eine solche vorrichtung dar. darüber hinaus muss man den hund die ganze zeit überwachen, da ein beißschutz nicht besteht, wenn die leine sehr locker hängt.

sollte also etwas passieren oder ein mitarbeiter des ordnungsamtes zu dem ergebnis gelangen, dass der halti nicht wirklich beißhemmend angelegt ist, so wurde der hund ordnungsrechtlich ohne maulkorb geführt.

pete
 
Silviak88 schrieb:
du hast in Bayern aber keine Wahl

mollywoman kommt aber aus Neuss, das bekanntlich in NRW liegt ;)

Pete23021972 schrieb:
in nrw ist das mit dem halti so eine sache. die verwaltung erkennt den halti an, solange es sich um eine das beißen verhindenrde einrichtung handelt.
Das ist bei einem Halti grundsätzlich der Fall.
Pete23021972 schrieb:
hier liegt eine erhebliche gefahr. nur ein ordentlich passender halti, welcher auch mit der leine verbunden ist, stellt eine solche vorrichtung dar. darüber hinaus muss man den hund die ganze zeit überwachen, da ein beißschutz nicht besteht, wenn die leine sehr locker hängt.
SoKa-Halter müssen einen Sachkundenachweis erbringen. Demnach wird vorausgetzt, das ein SoKa-Halter auch mit einer, das Beissen verhindernden Vorrichtung sachgerecht umgehen kann.
Abgesehen davon hat ein Hundehalter seinen Hund sowieso die ganze Zeit zu überwachen ;)

Pete23021972 schrieb:
sollte also etwas passieren oder ein mitarbeiter des ordnungsamtes zu dem ergebnis gelangen, dass der halti nicht wirklich beißhemmend angelegt ist, so wurde der hund ordnungsrechtlich ohne maulkorb geführt.
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes ist kein Sachverständiger. Er hat lediglicg Vorschriften, die er umsetzt. Sollte also etwas passieren würde im Extremfall ein Sachverxtändiger die Angelegenheit überprüfen, was dann unter Umständen in einem Rechtsstreit endet.
 
...bürste, theoretisch gebe ich dir vollkommen recht.
in der praxis wurde ich bei der "ablegung" des sachkundebachweises weder über die verwendungsweise eines haltis informeirt, noch über entsprechende kenntnisse geprüft.
auch ist es richtig, dass ein halti, wenn er ordentlich passt und verwendet wird, eine entsprechnde vorrichtuing ist. leider sehe ich es jedoch nicht selten gerade in der innenstadt, dass hundehalter ihrem hund einen halti überzeihen, die leine aber nicht daran koppeln. dann, da wirst du zustimmen, bringt er nichts.

das ein mitarbeiter des oa kein sachverständiger ist dürfte im regelfall zutreffen. muss er aber auch nicht. wenn er feststellt, dass der halti zum beispiel nicht richtig passt oder gar nicht mit der leine verbunden war, genügt das für ein entsprechendes verfahren mit sich anschließendem bescheid. einen sv benötigt man dort nicht.
also, nicht falsch verstehen. ich finde einen ordentlich und verantwortungsvoll angelegten und gebrauchten halti wesentlich besser als einen starren maulkorb. hierbei ist ja auch zu bedenken, dass es zumindest in nrw meistens einen grund für eine bestehende maulkorbpflicht gibt. eine befreiung ist wahrlich nicht an zu hohe ansprüche geknüpft.

wer aber denkt, er könne mit dem losen anlegen eines haltis der maulkorbpflicht genüge tun, der irrt genauso wie der, der seinen leinenpflichtigen hund an der 8 meter flexileine laufen lässt.

pete
 
Pete23021972 schrieb:
...bürste, theoretisch gebe ich dir vollkommen recht.
in der praxis wurde ich bei der "ablegung" des sachkundebachweises weder über die verwendungsweise eines haltis informeirt, noch über entsprechende kenntnisse geprüft.
Leider ist es ja gerade die Theorie die uns in die Schranken weist. Ich wurde auch bei keiner Prüfung über das Jagdrecht abgefragt und doch muss ich wissen, wie ich mich mit meinem Hund in Wald, Feld und Flur zu verhalten habe. Oder aber wenn ich zum Beispiel in Niedersachsen die Setz und Brutzeit nicht beachte (nach der mich in der Prüfung auch niemand gefragt hat) muss ich mit Strafe rechnen weil ich verpflichtet bin mich selbst zu informieren.

Pete23021972 schrieb:
auch ist es richtig, dass ein halti, wenn er ordentlich passt und verwendet wird, eine entsprechnde vorrichtuing ist. leider sehe ich es jedoch nicht selten gerade in der innenstadt, dass hundehalter ihrem hund einen halti überzeihen, die leine aber nicht daran koppeln. dann, da wirst du zustimmen, bringt er nichts.
Da hast du Recht
Aber ich stimme dir nicht nur zu sondern gehe noch weiter: ein Halti bringt in den allermeisten Fällen rein gar nichts - egal wie gut das Teil sitzt.
Pete23021972 schrieb:
das ein mitarbeiter des oa kein sachverständiger ist dürfte im regelfall zutreffen. muss er aber auch nicht. wenn er feststellt, dass der halti zum beispiel nicht richtig passt oder gar nicht mit der leine verbunden war, genügt das für ein entsprechendes verfahren mit sich anschließendem bescheid.
Ob das Halti passt oder nicht kann er aber nur feststellen, wenn er Sachverstand hat. Natürlich kann es sein, dass ein Mitarbeiter des OA in einem Anflug von Größenwahn einfach Behauptungen aufstell. Die muss man sich aber nicht gefallen lassen.;)
Pete12021972 schrieb:
hierbei ist ja auch zu bedenken, dass es zumindest in nrw meistens einen grund für eine bestehende maulkorbpflicht gibt. eine befreiung ist wahrlich nicht an zu hohe ansprüche geknüpft.
Sehr weise geschrieben. Ich denke auch dass es immer das Ziel sein muss einen Hund von dem Mist endgültig zu befreien.

Pete2302972 schrieb:
der irrt genauso wie der, der seinen leinenpflichtigen hund an der 8 meter flexileine laufen lässt.
Das stimmt nun nicht ganz. Denn in Wald Feld und Flur reicht eben diese Leine durchaus. Allerdings halte ich auch von Flexi`s absolut nichts.
 
mir wurde beim OA gesagt der hund müsse ein halti tragen und eine leine die nicht länger ist als 1,2m(für das gewicht geprüft).ein starren maulkorb würde ich (wenn ich die wahl hab) nur als letzte lösung nehmen.da er erstens schwer ist, das metall haut oft gegen möbel und macht schöne kratzer(türramen etc.),außerdem sieht es für andere leute extrem gefährlich aus(am besten mit breitem leder nieten halsband) und schreckt diese ab und verursacht dadurch noch mehr vorurteile.ein halti oder nylon maulkorb ist da wesendlich unauffälliger.
 
ähm naja... ein Maulkorb aus Metall ist wirklich total schwer und wirklich unbequem für den Hund, er kann keine Leckerchen annehmen und nicht richtig trinken, ist allerdings aber die sicherste Variante.
Ein MK aus Nylon ist noch schlimmer, er ist zwar leicht, aber er scheuert meistens und der Hund schwizt darunter, da er kaum Luftdurchlässig ist und er kann schlecht hecheln.
Ich persönlich tendiere zu dem sog. Hannibal-Lecter MK er ist aus Leder, scheuert nicht (wenn man ihn in der passenden Größe hat), der hund kann gut hecheln, kann trinken und kann Leckerchen annehmen.
Soweit ich weiß, zählt in keinem BL ein Halti als MK... kann aber nix genaues dazu sagen!
 
Bignobi schrieb:
mir wurde beim OA gesagt der hund müsse ein halti tragen und eine leine die nicht länger ist als 1,2m
Mich würde interessieren nach welcher Vorschrift die Spezies aus Bielefeld das entschieden haben, denn die VV zum LHundG NRW spricht in ihrer Nr.5.2.1 Abs.2 Satz 2 ganz eindeutig von einer reißfesten Leine, die nicht länger als 1,5 m sein sollte.
Bignobi schrieb:
ein starren maulkorb würde ich (wenn ich die wahl hab) nur als letzte lösung nehmen.da er erstens schwer ist, das metall haut oft gegen möbel und macht schöne kratzer(türramen etc
In der Wohnung kannst du deinem Racker das Teil aber ruhig abnehmen. Der Maulkorbzwang nach dem LHundG gilt nicht innerhalb befriedeter Besitztümer;)

*~Heike&Jamie~* schrieb:
Soweit ich weiß, zählt in keinem BL ein Halti als MK... kann aber nix genaues dazu sagen!
Warum tust du es dann? Ein Halti ist zumindest in NRW sehrwohl erlaubt;)
 
tue ich auch(mache sowieso selten mk um), aber wenn mann raus will muß man dem hund(soka) den mk vor dem verlassen der wohnung den mk anlegen und nicht erst auf der straße und da wir türen aus holz haben würde meine wilde jedesmal die tür usw. verkratzen.habe auch einen nylon mk der hat aber viele kleine löcher(poren) also kein schwitzen und hecheln geht auch.
warum die gesagt haben 1,2m keine ahnung , aber mir wurde ausdrücklich gesagt das die leine für das entsprechende gewicht des hundes getestet(und freigegeben)ist.
dürfen 20/40 hunde eigendlich eine lange bzw. flex leine tragen.(sehe öfter einen DSH & einen rotti damit)
 
ich hab eben auch nur gelesen...
und bei dem ganzen Behörenwirrwar blickt doch eh keiner mehr durch...:verwirrt:
außerdem wollte ich auch mal meinen Senf dazugeben! :D
Ein Halti ist schmerzhaft für den Hund... kann ganz üble Schürfwunden hervorrufen...
auf dem Bild ist das ganz gut zu erkennen... sind aber schon ziemlich gut verheilt...

 
Bignobi schrieb:
tue ich auch(mache sowieso selten mk um), aber wenn mann raus will muß man dem hund(soka) den mk vor dem verlassen der wohnung den mk anlegen und nicht erst auf der straße und da wir türen aus holz haben würde meine wilde jedesmal die tür usw. verkratzen.
Dann lass ihn vor dem Verlassen der Wohnung "Sitz" machen - Leine und Mauli dran und dann "Fuß" hinaus - so gibt`s keine Schrammen.
Oder noch besser - mach die Verhaltensüberprüfung und lass ihn von dem Mist befreien;)

Bignobi schrieb:
warum die gesagt haben 1,2m keine ahnung , aber mir wurde ausdrücklich gesagt das die leine für das entsprechende gewicht des hundes getestet(und freigegeben)ist.
Wenn die solch einen Quatsch erzählen solltest du denen mal den Puls fühlen. Es gibt in NRW keine ordnungsbehördliche Freigabe für bestimmte Leinen - abgesehen von der Länge der Leine. Wenn die dir mal wieder mit solchen Weisheiten kommen, frag die Drehstuhlpiloten einfach mal wo das denn steht.
Bignobi schrieb:
dürfen 20/40 hunde eigendlich eine lange bzw. flex leine tragen.(sehe öfter einen DSH & einen rotti damit)
§11 Abs.6 LHundG NRW spricht lediglich eine Anleinpflicht für große Hunde innerhalb im zusammenhang bebauter Gebiete aus. Auch die VV zum LHundG grenzt dies nicht weiter ein somit ist nach dem LHundG auch eine Flexi erlaubt.

*~Heike&Jamie~* schrieb:
ich hab eben auch nur gelesen...
Wo denn?
*~Heike&Jamie~* schrieb:
außerdem wollte ich auch mal meinen Senf dazugeben! :D
Das nenn ich mal ehrlich:lol:
 
:p
hab schon einige Foren durchgekämmt kann mich net mehr genau erinnern in welchem es war... jedenfalls hab ich gelesen, dass ein Halti von Behörden oder Polizei nicht als Maulkorb akzeptiert wird!
 
*~Heike&Jamie~* schrieb:
:p
hab schon einige Foren durchgekämmt kann mich net mehr genau erinnern in welchem es war... jedenfalls hab ich gelesen, dass ein Halti von Behörden oder Polizei nicht als Maulkorb akzeptiert wird!

Hoppla - wir düfen Eines nicht vergessen! Die Threaderöffnerin kommt aus NRW und dementsprechend habe ich auch geantwortet. In anderen Bundesländern sieht es da eventuell anders aus aber das habe ich ja schon früher geschrieben:)
Was NRW betrifft, weißt du ja nun wie es aussieht;)
 
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