Sandratayson
Hallo!
Wir sind die neuenund kommen jetzt öfters!..wir das bin ich Sandra und Darryl
( Dogo- Agentino Mix 5 1/2monate) wir kommen aus Viersen (NRW)und habe direkt eine Frage bzw ein Anliegen. Nun aber Mal zum Thema:
Gestern hatte ich mit einem Herren vom Ordnungsamt ein langes Gespräch bezüglich Auflagen bzw Maulkorb Pflicht.Bislang war meine Kenntnisse das unsere Lieblinge bis Vollendung des 6 Monats keinen Maulkorb brauchen ,ab dem 7 Monat ist es Pflicht, ausser wenn man Nachweisen kann das man regelmäßig eine Hundeschule besucht.
Auch dann ist der Maulkorb nicht verpflichtend. Der gute Herr vom Ordnungsamt hat dieses wiedersprochen er sagt das es völlig egal ist ob man zur Hundeschule geht, der Maulkorb ist Pflicht und wie bekannt ist erst ab dem 15 Lebensmonat eine Befreiung möglich heißt Darryl muss ab dem 7 -15 Monat aufjedenfall einen Korb tragen.Aber als Listenhund Liebhaben würde er mir jetzt bis Ende Oktober die Maulkorb Befreiung aussprechen aber nur wenn ich sobald ein Fahrradfahrer oder Jogger etc.kommt ich mich sofort abwende.( Ehm kopfkratz zu diesem Zeitpunkt ist Darryl doch sowieso grade erst 6 monate ) kann er willkürlich sowas bestimmen? Dazu gesagt ist Darryl super sozialisiert geht mit mir 2 Mal die Woche zum Hundeplatz ..ich verstehe gar nichts mehr?!?!.. Der Herr vom Ordnungsamt sagte das die sogenannte Befreiung die man durch den Besuch einer Hundeschule hätte nur Leumund wäre und es nicht im Gesetz verankert ist..aber überall erlese ich das ...ich wäre euch sehr dankbar über Tips oder Paragraphen denn irgendwie kommt mir das alles sehr willkürlich bzw persönlich vor( hatte mit dem Herren schon Mal Bekanntschaft wegen meiner Schlange)und von Listenhunde Liebhaberei ist wenig zu spüren.
L.g. Sandra und Darryl
Wir sind die neuenund kommen jetzt öfters!..wir das bin ich Sandra und Darryl
( Dogo- Agentino Mix 5 1/2monate) wir kommen aus Viersen (NRW)und habe direkt eine Frage bzw ein Anliegen. Nun aber Mal zum Thema:
Gestern hatte ich mit einem Herren vom Ordnungsamt ein langes Gespräch bezüglich Auflagen bzw Maulkorb Pflicht.Bislang war meine Kenntnisse das unsere Lieblinge bis Vollendung des 6 Monats keinen Maulkorb brauchen ,ab dem 7 Monat ist es Pflicht, ausser wenn man Nachweisen kann das man regelmäßig eine Hundeschule besucht.
Auch dann ist der Maulkorb nicht verpflichtend. Der gute Herr vom Ordnungsamt hat dieses wiedersprochen er sagt das es völlig egal ist ob man zur Hundeschule geht, der Maulkorb ist Pflicht und wie bekannt ist erst ab dem 15 Lebensmonat eine Befreiung möglich heißt Darryl muss ab dem 7 -15 Monat aufjedenfall einen Korb tragen.Aber als Listenhund Liebhaben würde er mir jetzt bis Ende Oktober die Maulkorb Befreiung aussprechen aber nur wenn ich sobald ein Fahrradfahrer oder Jogger etc.kommt ich mich sofort abwende.( Ehm kopfkratz zu diesem Zeitpunkt ist Darryl doch sowieso grade erst 6 monate ) kann er willkürlich sowas bestimmen? Dazu gesagt ist Darryl super sozialisiert geht mit mir 2 Mal die Woche zum Hundeplatz ..ich verstehe gar nichts mehr?!?!.. Der Herr vom Ordnungsamt sagte das die sogenannte Befreiung die man durch den Besuch einer Hundeschule hätte nur Leumund wäre und es nicht im Gesetz verankert ist..aber überall erlese ich das ...ich wäre euch sehr dankbar über Tips oder Paragraphen denn irgendwie kommt mir das alles sehr willkürlich bzw persönlich vor( hatte mit dem Herren schon Mal Bekanntschaft wegen meiner Schlange)und von Listenhunde Liebhaberei ist wenig zu spüren.
L.g. Sandra und Darryl