Hier werden einige Dinge gerade etwas durch einander gebracht. In NRW gilt generell, dass bei Zweifeln nach dem Aussehen begutachtet und geurteilt wird. Zweifel sind berechtigt, wenn der Nachweis der Rasse vom Halter nicht erbracht werden kann. Auch Düsseldorf und andere streng urteilende Städte sind nicht allmächtig und können nicht willkürlich urteilen und bestimmen, was als Nachweis gilt und was nicht. Ob Papiere ein Nachweis sind entscheiden im Streitfall Gerichte und mir ist kein Urteil bekannt, in dem ein Mini mit VDH Papieren als Standard eingestuft wurde.
Früher war es so, dass VDH Papiere überall als eindeutiger Nachweis bei Ämtern galten und es gar keine Diskussionen gab. Mittlerweile haben einige Ämter einen regelrechten Jagdtrieb entwickelt und zweifeln jeden Mini mit Übergröße an, egal ob mit oder ohne Papieren.
In Düsseldorf zum Beispiel wird man aufgefordert, den Hund beim Vet.Amt vorzustellen, wenn Ordnungsamtmitarbeiter auf einen aufmerksam werden, egal ob man Papiere hat oder nicht. Wenn man statt dort hinzugehen, seine Papiere dort hinschickt und darauf verweist, dass es sich um ein Mini handelt, wird einem mit unterschiedlichen Begründungen erklärt, weshalb das Amt trotz der Papiere Zweifel hat und man den Hund dort vorstellen muss.
Die Begründungen können vielfältig sein und sind bei jedem verschieden. Entweder ist irgendwas mit dem Züchter nicht eindeutig, oder die Papiere sind nicht aussagekräftig, oder man verweist darauf, dass es bereits Hunde aus dem Verband (DCBT) gegeben hat, die als Standards eingestuft wurden und man deshalb Zeifel hat, oder man will sich selber einfach ein Urteil bilden.
Wenn man so sorglos ist und ohne Rechtsbeistand bzw. Rechtliche Beratung zum Termin geht, wird der Hund zum Standard erklärt, nachdem er vermessen wurde und als zu groß befunden wurde.
Das Problem ist ja leider, dass viele sich im Vorfeld verunsichern lassen von der Ankündigung, man würde seine Zuverlässigkeit verlieren, wenn man nicht kooperativ ist, weil man Termine nicht wahrnimmt und dann auch keine Chance bekommt, die Auflagen zu erfüllen etc.
Auch in Düsseldorf herrschen rechtsstaatliche Verhältnisse, auch wenn man die autonome Vorgehensweise des Vet.Amtes objektiv so beurteilen muss, dass Bürger nicht auf ihre Rechte hingewiesen werden und es eher danach ausschaut, als ob man provozieren will, dass Halter nicht von ihren Rechten Gebrauch machen.
Als Bürger habe ich das Recht, die Rasse meines Hundes nachzuweisen und vor Gericht und nicht beim Amt wird darüber entschieden, ob mit den Papieren der Nachweis erbracht ist. Bisher ist es keineswegs so, dass man mit einer Klage keine Aussicht auf Erfolg hat, sondern Gerichte dem Abstammungsnachweis durch glaubhafte Papiere zustimmen.
Ja, leider ist es so, dass Düsseldorf und einige umliegende Städte VDH Papiere nicht mehr als eindeutigen Nachweis ansehen wollen, obwohl Gerichtsurteile das Gegenteil bestätigen. Das muss man und das sollte man aber nicht klaglos so hinnehmen, sondern vor Gericht seine Rechte wahrnehmen.
Übrigens vertreten nicht alle Vet.Ämter in NRW die Meinung in Düsseldorf und Co. und es gibt auch Vet.Ämter, die bei der Begutachtung nach dem Aussehen differenziertere Gutachten erstellen, als allein die Schulterhöhe als Maßstab zu nehmen. Diese Vet.Ämter handeln übrigens eher im Sinne des Gesetzes, wenn sie den Hund ganzheitlich begutachten und nicht eine Zentimeterzahl als Kriterium heranziehen.
Als Halter muss ich laut Hundegestz nicht beim Vet.Amt meines Wohnortes den Hund begutachten lassen, sondern kann das auch woanders machen lassen, solange ich im Bundesland bleibe.
Man bekommt nirgendwo Gefälligkeitsgutachten, aber wenn man sich nicht kompetent vom Amt seines Wohnortes begutachtet sieht, kann man ein Vet.Amt aufsuchen, dass Erfahrung und Fachkompetenz bei der Begutachtung von Minis besitzt.
In Düsseldorf geht man so weit, dass man Gutachten anderer Vet.Ämter in Zweifel zieht, wenn es sich dabei nicht um ausführlich erstellte Gutachten handelt. Die Begründung ist dann, dass man wegen der fehlenden Erklärung die Beurteilung nicht nachvollziehen kann.
Ich weiß nicht ob das stimmt, aber ich habe das Gerücht gehört, dass der Vet. Arzt aus Düsseldorf sogar bei Vet.Ämtern anderer Städte anruft und sich darüber beschwert, dass sie einem Hund aus Düsseldorf ein Gutachten erstellt haben und diesen Ämtern sogar untersagen wollte, sich bei Düsseldorfer Minis einzumischen. Ob das stimmt, weiß ich nicht, aber wenn es so wäre, hätte der Mann in Düsseldorf eine Dienstaufsichtsbeschwerde verdient. Aber wie gesagt, weiß ich nicht, ob das stimmt und will das auch nicht unterstellen. Das ist nur ein Gerücht, dass ich hier wieder gebe und kann genauso unwahr sein.
Wie gesagt, die Ämter mögen ihre Ansichten haben und danach Urteilen wollen, aber ob das rechtlich auch vor Gericht Bestand hätte, ist ne andere Frage.