V
Vrania
... wurde gelöscht.
Was du an Dokumenten brauchst, ist eigentlich egal @Melli84. Der Import von Listenhunden ist schlicht verboten. Die einzige Möglichkeit wäre ein Negativgutachten von einem deutschen Gutachter. Dafür müsste der TE mit dem Hund in Deutschland Urlaub machen, was ohne Weiteres mit den von dir genannten Dokumenten möglich ist. Nur würde er einreisen und mit dem Hund einfach da bleiben, gäbe es spätestens bei der Anmeldung Probleme. Und unangemeldet halt bei der ersten Kontrolle. Das würde alles Abnahme des Hundes bedeuten.