Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Leinenzwang in der Porschestraße
Nach Neuregelung des Kampfhundegesetzes entscheidet Ordnungsamt selbst über die Einstufung
Von Stefanie Seemann
Vor dem niedersächsischen Hundegesetz gelten wieder alle Hunde als gleich. Wie steht es jetzt um die Sicherheit der Bürger in Wolfsburg, und was passiert bei Ärger mit Kampfhunden in der Öffentlichkeit? Die WN fragten bei Christian Cauers vom Presserefart der Stadt nach.
Zwar würde dem Ordnungsamt der Stadt die Feststellung obliegen, ob und wann ein Hund als gefährlich gilt. Aber getan werden könne erst bei den Fällen etwas, in denen die Begegnung zwischen Hund und Hund oder Hund und Mensch negativ verlaufen sei und dies entsprechend zur Anzeige gebracht worden sei. Bei auffälligem Vorfällen sei dann eine amtstierärztliche Begutachtung des betroffenen Hundes möglich. Maßnahmen, die dann in der Regel ergriffen werden, sind Leinen- und Maulkorbpflicht.
Seit 2003, so sah es der Gesetzgeber vor, kann jeder wieder die Hunderasse halten, die er möchte. Mit dem bis 2003 bundesweit geltenden Hundegesetz, das eine Kampfhundeliste mit illegalen Tieren vorsah, hatte die Politik auf vermehrte Kampfhundeattacken reagiert. Die Rasselisten wurden zwar bereits im vorigen Jahr von der Landesregierung gestrichen, die endgültigen Beschlüsse und Erlasse für die Handhabe im Alltag liegen aber erst seit kurzem vor.
Nun sieht die Gesetzeslage in Niedersachsen und damit auch in Wolfsburg, die das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund regelt, wieder genauso aus wie schon vor ein paar Jahren. Der aktuelle Stand ist damit, dass jedes Bundesland sein eigenes Hundegesetz schaffen muss. Und genau dieses schreibt in Niedersachsen keine besonderen Regelungen für die Haltung von als besonders aggressiv geltenden Hunden vor.
Das heißt aber nicht, dass jeder Hund überall in Wolfsburg laufen darf: Das Ordnungsamt der Stadt teilt mit, dass in der Porschestraße und auf dem Willy-Brandt-Platz, also an Plätzen, wo besonders viele Menschen zusammentreffen, noch ein ausdrücklicher Leinenzwang für alle Hunde gilt.
Ohne entsprechende Gesetzesvorgaben, wie etwa spezielle Antragsverfahren, bei denen, nach Rassen spezifiziert, die Haltung bestimmter Kampfhunde erst legitimiert werden muss, könne das Ordnungsamt heute kaum noch vorbeugende Maßnahmen ergreifen, betont Cauers. Nicht Prävention, sondern Reaktion heißt demnach die Devise für die Mitarbeiter der Stadt Wolfsburg.
Nach Neuregelung des Kampfhundegesetzes entscheidet Ordnungsamt selbst über die Einstufung
Von Stefanie Seemann
Vor dem niedersächsischen Hundegesetz gelten wieder alle Hunde als gleich. Wie steht es jetzt um die Sicherheit der Bürger in Wolfsburg, und was passiert bei Ärger mit Kampfhunden in der Öffentlichkeit? Die WN fragten bei Christian Cauers vom Presserefart der Stadt nach.
Zwar würde dem Ordnungsamt der Stadt die Feststellung obliegen, ob und wann ein Hund als gefährlich gilt. Aber getan werden könne erst bei den Fällen etwas, in denen die Begegnung zwischen Hund und Hund oder Hund und Mensch negativ verlaufen sei und dies entsprechend zur Anzeige gebracht worden sei. Bei auffälligem Vorfällen sei dann eine amtstierärztliche Begutachtung des betroffenen Hundes möglich. Maßnahmen, die dann in der Regel ergriffen werden, sind Leinen- und Maulkorbpflicht.
Seit 2003, so sah es der Gesetzgeber vor, kann jeder wieder die Hunderasse halten, die er möchte. Mit dem bis 2003 bundesweit geltenden Hundegesetz, das eine Kampfhundeliste mit illegalen Tieren vorsah, hatte die Politik auf vermehrte Kampfhundeattacken reagiert. Die Rasselisten wurden zwar bereits im vorigen Jahr von der Landesregierung gestrichen, die endgültigen Beschlüsse und Erlasse für die Handhabe im Alltag liegen aber erst seit kurzem vor.
Nun sieht die Gesetzeslage in Niedersachsen und damit auch in Wolfsburg, die das Zusammenleben zwischen Mensch und Hund regelt, wieder genauso aus wie schon vor ein paar Jahren. Der aktuelle Stand ist damit, dass jedes Bundesland sein eigenes Hundegesetz schaffen muss. Und genau dieses schreibt in Niedersachsen keine besonderen Regelungen für die Haltung von als besonders aggressiv geltenden Hunden vor.
Das heißt aber nicht, dass jeder Hund überall in Wolfsburg laufen darf: Das Ordnungsamt der Stadt teilt mit, dass in der Porschestraße und auf dem Willy-Brandt-Platz, also an Plätzen, wo besonders viele Menschen zusammentreffen, noch ein ausdrücklicher Leinenzwang für alle Hunde gilt.
Ohne entsprechende Gesetzesvorgaben, wie etwa spezielle Antragsverfahren, bei denen, nach Rassen spezifiziert, die Haltung bestimmter Kampfhunde erst legitimiert werden muss, könne das Ordnungsamt heute kaum noch vorbeugende Maßnahmen ergreifen, betont Cauers. Nicht Prävention, sondern Reaktion heißt demnach die Devise für die Mitarbeiter der Stadt Wolfsburg.