Vogelgrippefall bei Nutzgeflügel in Deutschland
VIER PFOTEN mahnt zur Besonnenheit bei der Seuchenbekämpfung
Hamburg, 27.08.2007 – Der Verdacht auf Vogelgrippe bei einem Geflügelhalter
im Landkreis Erlangen-Höchstadt hat sich bestätigt. Die zuständige
Landesbehörde hat die Keulung von 160.000 Enten angeordnet und eine
Schutzzone von drei Kilometern um den Betrieb eingerichtet. „Wir befürchten,
dass nun sämtliches Geflügel innerhalb dieser Schutzzone vorsorglich getötet
wird“, erklärt Markus Pfeuffer, Leiter Tierschutzprogramme von VIER PFOTEN –
Stiftung für Tierschutz. „VIER PFOTEN lehnt die präventive Keulung gesunder
Geflügelbestände ab, auch wenn sich diese in einer Schutzzone befinden.
Anstatt massenhaft Tiere auf Verdacht zu töten, muss mit konsequenter
Abschottung, dem Verbot aller Transportaktivitäten und entsprechenden
Desinfektionsmaßnahmen reagiert werden."
Bricht in einem Nutzgeflügel-Bestand die Vogelgrippe aus, muss dieser
Bestand nach dem deutschen Tierseuchengesetz getötet bzw. gekeult werden. Es
ist jedoch Abwägungssache der verantwortlichen Landesbehörde, innerhalb
einer Schutzzone die Keulung allen Geflügels - also auch gesunder Bestände -
anzuordnen oder nicht. Aus Tierschutzsicht ist ein solches Vorgehen absolut
unverhältnismäßig.
Wenn tatsächlich Tiere aus einem infizierten Bestand getötet werden müssen,
sollten unabhängige Kontrolleure bei Tötungsaktionen einen Beobachterstatus
erhalten und prüfen, ob die Keulungsmethoden und deren praktische Umsetzung
tierschutzgerecht und so schmerzfrei wie möglich sind. Eine größtmögliche
Leidensfreiheit der Tiere muss garantiert sein.
Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Beate Schüler
Pressesprecherin
VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Dorotheenstr. 48
22301 Hamburg
Quelle: Rundmail
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