Gerald beim Kastrationszwang hat die Tierärztekammer interveniert und klar gesagt gibt es nicht - die Tierärzte sind entsprechend angewiesen.
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Kastrationszwang?
Dann erkläre uns mal, die Du das mit einem APBT machst.Ausserdem mal wieder nicht korrekt: mit französischen Zuchtpapieren bzw. in F anerkannten beglaubigten Abschriften von Ahnentafeln/Abstammungsnachweisen anderer Länder sind die Hunde in F durchaus zugelassen -> Kategorie 2
Kastrationszwang in den meisten Bundesländern?Kastrationszwang?
Gibt es in den meisten Bundesländern. Dennoch springen ganz viele Junghunde herum Und ich glaub nicht, dass die alle in Bundesländern wie BW oder Niedersachsen produziert wurden
Kastrationszwang?
Gibt es in den meisten Bundesländern. Dennoch springen ganz viele Junghunde herum Und ich glaub nicht, dass die alle in Bundesländern wie BW oder Niedersachsen produziert wurden
Das Gesetz wurde aber nicht dementsprechend geändert.Gerald beim Kastrationszwang hat die Tierärztekammer interveniert und klar gesagt gibt es nicht - die Tierärzte sind entsprechend angewiesen.
Kastrationszwang?
Gibt es in den meisten Bundesländern. Dennoch springen ganz viele Junghunde herum Und ich glaub nicht, dass die alle in Bundesländern wie BW oder Niedersachsen produziert wurden
Die Meisten ... echt??? Welche denn alle?
Zu den gesetzlichen Auflagen gehört es meistens nichtIrgendwie hatte ich im Kopf, dass zu den meisten Auflagen immer Kastra dazu zählt, sorry.
Gibt es in den meisten Bundesländern. Dennoch springen ganz viele Junghunde herum Und ich glaub nicht, dass die alle in Bundesländern wie BW oder Niedersachsen produziert wurden
Die Meisten ... echt??? Welche denn alle?
Stimmt, das sind gar nicht viele
Irgendwie hatte ich im Kopf, dass zu den meisten Auflagen immer Kastra dazu zählt, sorry.
Aber gut, ich bin eh der Meinung, dass es nicht die legalen Listie´s sind, die vermehrt werden.
Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof!
Bis gestern war ich der Meinung, dass ich keinen Listie nach Thüringen vermitteln darf. Dann rief mich eine ältere Dame aus Thüringen an, die 20 Jahre ein TH geleitet hat und ganz evtl Interesse an einem alten Listie von uns hätte.
Sie sagte mir, dass sie mit Führunszeugnis, Anmeldung, Wesenstest etc sehr wohl einen übernehmen dürfte!
Ist ein Halter eines Kat I Hundes also gezwungen, je nach Blitzideen der Gesetzgeber
von einem Bundesland zum anderen zu ziehen.
Geht nur leider nicht immer >>>> meist ist solch ein Gesetz mit einem Datum verankert ! Weiss noch damals wie der Standart Standard Bullterrier in Hamburg von Liste 2 auf Liste 1 hochgestuft wurde.....da waren ALLE Standart Standard Bullis die nach dem 1.April angeschafft wurden nur noch mit berechtigtem Interesse ,poliz.Führungszeugnis ,Sachkunde sowie lebenslangem 2 Meter Leinen- & Maulkorbzwang zu halten ! ----- Wesenestest brauchte bzw braucht man für Liste 1 gar nicht zu machen -wird ja eh nicht anerkannt ,weil man den Hund eh nicht von Leine & MK befreien kann Zucht ist auch verboten - offiziell
die bis dahin gehaltenen & korrekt angemeldeten durften weiter wie Liste 2 gehalten werden !
Schade, dass es überhaupt nötig ist!
Bitte nicht vergessen:
Hunde aller Rassen müssen bis zum 01.03 beim Ordnungsamt mit Chip und Versicherung gemeldet werden...mit Heimtier-Pass und Versicherungsnachweis beim Bürgerbüro anrücken
ich mach das dann mal morgen
Schade, dass es überhaupt nötig ist!
Bitte nicht vergessen:
Hunde aller Rassen müssen bis zum 01.03 beim Ordnungsamt mit Chip und Versicherung gemeldet werden...mit Heimtier-Pass und Versicherungsnachweis beim Bürgerbüro anrücken
ich mach das dann mal morgen
Dem ist NICHT so. Hier die Beweisführung: siehe PDF im Anhang!
Zitat:
"Hiermit wird Ihnen gegenüber rechtsverbindlich angezeigt, daß Sie als Adressat vorliegender Erklärung NICHT die so genannte „zuständige Behörde“ im Zusammenhang mit dem Vollzug eines in Teilen rechtswidrigen und nichtigen, vor allem aber auch gefährlichen, unsinnigen, um nicht zu sagen: schwachsinnigen („Rassen-“) Gesetzes namens „Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren“ (kurz „ThürTierGefG“) sind, jedenfalls nicht, was den Gesetzesabschnitt § 2 ThürTierGefG – „Allgemeine Regelungen“ – anbelangt ...
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