Das Gesetz besteht seit 2014, wurde nie durchgesetzt und wurde nun verschärft. Commedia als erster Rasseverein (Mopszüchter) hat nun die Reißleine gezogen und die Zucht mit Hunden die zu kurze Schnauzen haben ab sofort eingestellt.
Die Kriterien des Gesetzes wurden noch einmal verschärft und somit fallen viele Rassen in dieses Raster.
(für mich interessant, die BX ebenso)
Die Hunde werden nach einem sogenannten Ampelsystem beurteilt, wonach die Schnauzen der Hunde -auf lange Sicht-mindestens die Hälfte der Schädellänge haben muß. Bis man soweit ist bei der FB, der EB und dem Mops, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, eine "dritte Nasenlänge". Damit soll sicher gestellt werden, das mit den Tieren überhaupt noch weiter gezüchtet werden kann.
Mit den neuen Kriterien genügt ein Lineal, um festzustellen, ob eine Schnauze zu kurz ist, um gezüchtet zu werden: Wenn die Nasenlänge weniger als 1/3 der Schädellänge beträgt, ist die Ampel rot. Das heißt bei einem Schädel von 10 Zentimetern muss die Schnauze länger als 3,3 Zentimeter sein. Wenn die Schnauze die Hälfte oder mehr der Schädellänge misst, ist die Ampel grün und das Züchten erlaubt (zumindest wenn es keine anderen Merkmale auf Rot gibt). Bei einem Schädel von 10 Zentimetern muss die Schnauze daher mindestens 5 cm lang sein. Liegt die Schnauzenlänge dazwischen, ist die Ampel orange; mit dem Hund darf nur gezüchtet werden, wenn alle anderen Kriterien grün sind. Das ultimative Ziel ist, dass alle Hunde eine Schnauzenlänge von mindestens der Hälfte der Schädellänge haben. Es besteht dann keine Chance auf Probleme durch eine kurze Schnauze.
Dieses Gesetz betrifft nicht nur die Schnauze, sondern auch die Form und Position der Augen. (sehr weit hervorstehend, wie beim Mops) Nasenöffnungen und die Hautfalte über der Nase.
Die wissenschaftlichen Grundlagen und die Kriterien findet man im Bericht der Universität Utrecht.
Die Kriterien des Gesetzes wurden noch einmal verschärft und somit fallen viele Rassen in dieses Raster.
(für mich interessant, die BX ebenso)
Die Hunde werden nach einem sogenannten Ampelsystem beurteilt, wonach die Schnauzen der Hunde -auf lange Sicht-mindestens die Hälfte der Schädellänge haben muß. Bis man soweit ist bei der FB, der EB und dem Mops, wurde eine Übergangsregelung geschaffen, eine "dritte Nasenlänge". Damit soll sicher gestellt werden, das mit den Tieren überhaupt noch weiter gezüchtet werden kann.
Mit den neuen Kriterien genügt ein Lineal, um festzustellen, ob eine Schnauze zu kurz ist, um gezüchtet zu werden: Wenn die Nasenlänge weniger als 1/3 der Schädellänge beträgt, ist die Ampel rot. Das heißt bei einem Schädel von 10 Zentimetern muss die Schnauze länger als 3,3 Zentimeter sein. Wenn die Schnauze die Hälfte oder mehr der Schädellänge misst, ist die Ampel grün und das Züchten erlaubt (zumindest wenn es keine anderen Merkmale auf Rot gibt). Bei einem Schädel von 10 Zentimetern muss die Schnauze daher mindestens 5 cm lang sein. Liegt die Schnauzenlänge dazwischen, ist die Ampel orange; mit dem Hund darf nur gezüchtet werden, wenn alle anderen Kriterien grün sind. Das ultimative Ziel ist, dass alle Hunde eine Schnauzenlänge von mindestens der Hälfte der Schädellänge haben. Es besteht dann keine Chance auf Probleme durch eine kurze Schnauze.
Dieses Gesetz betrifft nicht nur die Schnauze, sondern auch die Form und Position der Augen. (sehr weit hervorstehend, wie beim Mops) Nasenöffnungen und die Hautfalte über der Nase.
Die wissenschaftlichen Grundlagen und die Kriterien findet man im Bericht der Universität Utrecht.