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la loca
... wurde gelöscht.
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DOPPELT HÄLT BESSER
Gutachter Breitsamer:
Auf mehrfachen Wunsch erläutert der anwesende öffentlich bestellte
Sachverständige aus Bayern, Herr Breitsamer, zunächst die Eigenschaften
der Hunderassen Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier:
>>>>>"Charakteristisch für diese Gruppe ist, dass bei diesen Hunden
bewusst bestimmte Kommunikationssignale weggezüchtet wurden, die für das
Sozialverhalten der Hunde untereinander und gegenüber Menschen große
Bedeutung haben. Dadurch fallen im Konfliktfall die sichtbaren
Drohgebärden weitgehend weg, so dass ein Angriff dieser Hunde schwer
vorherzusehen ist. Dies begründet - neben der Beißkraft und der
Bemuskelung - die erhöhte Gefährlichkeit dieser Rassen."<<<<<
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Dazu passend ein Auszug aus der Pressemitteilung vom
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsbeschwerden gegen die
Berliner Hundeverordnung zurückgewiesen. 12.07.2001
Auch § 5 a HundeVO Bln sei verfassungsgemäß. Die den Haltern von Hunden
der Rassen oder Gruppen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu auferlegte Anzeige-
und Kennzeichnungspflicht verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz.
>>>>>Ausgehend von ihrem ursprünglichen Verwendungszweck für Hundekämpfe
belegten fachwissenschaftliche Veröffentlichungen gerade für diese Hunde
eine bis heute vorhandene hohe Angriffsbereitschaft, niedrige
Reizschwelle, fehlende Beißhemmung und hohe Schmerztoleranz.<<<<<
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DOPPELT HÄLT BESSER
Gutachter Breitsamer:
Auf mehrfachen Wunsch erläutert der anwesende öffentlich bestellte
Sachverständige aus Bayern, Herr Breitsamer, zunächst die Eigenschaften
der Hunderassen Pitbull, American Staffordshire Terrier und Bullterrier:
>>>>>"Charakteristisch für diese Gruppe ist, dass bei diesen Hunden
bewusst bestimmte Kommunikationssignale weggezüchtet wurden, die für das
Sozialverhalten der Hunde untereinander und gegenüber Menschen große
Bedeutung haben. Dadurch fallen im Konfliktfall die sichtbaren
Drohgebärden weitgehend weg, so dass ein Angriff dieser Hunde schwer
vorherzusehen ist. Dies begründet - neben der Beißkraft und der
Bemuskelung - die erhöhte Gefährlichkeit dieser Rassen."<<<<<
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Dazu passend ein Auszug aus der Pressemitteilung vom
Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin: Verfassungsbeschwerden gegen die
Berliner Hundeverordnung zurückgewiesen. 12.07.2001
Auch § 5 a HundeVO Bln sei verfassungsgemäß. Die den Haltern von Hunden
der Rassen oder Gruppen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Tosa Inu auferlegte Anzeige-
und Kennzeichnungspflicht verstoße nicht gegen den Gleichheitssatz.
>>>>>Ausgehend von ihrem ursprünglichen Verwendungszweck für Hundekämpfe
belegten fachwissenschaftliche Veröffentlichungen gerade für diese Hunde
eine bis heute vorhandene hohe Angriffsbereitschaft, niedrige
Reizschwelle, fehlende Beißhemmung und hohe Schmerztoleranz.<<<<<
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