geli2
Ja, das meinte ich, was dann mit den Kosten ist.Ich meinte, ob der Besitzer des Hundes die Freigabe und Weitervermittlung beeinflussen kann wenn der Hund beschlagnahmt ist.
Ja sicher, der Hund steht ja (erst einmal noch) in seinem Eigentum.
allerdings muss er auch für die gesamten kosten aufkommen... wenn er die nicht zahlen kann, pech für die gemeinde, aber sie kann druck aufbauen und pfänden lassen...
Kann eigentlich der Halter, dem der Hund aufgrund fehlender Haltergenehmigung abgenommen wurde, den Hund wieder bekommen wenn die Voraussetzungen erfüllt sind?