"Schutzausrüstung des Scheintäters, bei der Abrichtung von Hundemeuten.
Bei der Ausbildung galt:
Bei der Abrichtung zur Beißarbeit sind Mittel zum erweisen der EH stets zum Ort der Abrichtung mitzuführen.
Es muß bei Einsätzen der Hundemeute gewährleistet sein, dass sich keine unbeteiligten Personen im Einsatzraum befinden.
Bei einem Einsatz im Harzbereich wurde durch eine Hundemeute eine Frau zu Tode gebissen."