OVG verhandelt über Steuer für Kampfhunde
Ein Streit um die Höhe der Kampfhundesteuer hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz beschäftigt. Ein Halter aus dem Westerwald wehrt sich dagegen, dass die Gemeindeverwaltung Breitenau für seinen Bullterrier 1.000 Euro Steuer pro Jahr erhebt.
Der Kläger sieht damit seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Er müsse etwa 33 Mal soviel zahlen wie Besitzer eines normalen Hundes. Die Steuer dürfe nicht so hoch angesetzt werden, dass das Halten bestimmter Hunderassen damit unmöglich gemacht wird. Die Gemeindeverwaltung hält dagegen, der Steuersatz falle nicht aus dem Rahmen und sei in der Praxis anerkannt.
Nach Angaben des Städte- und Gemeindetages variiert in Rheinland-Pfalz die Kampfhundesteuer je nach Ortsgemeinde erheblich. 600 bis 800 Euro jährlich seien aber gängige Praxis.
Das Koblenzer Verfahren könnte zum Präzedenzfall..........
Ein Streit um die Höhe der Kampfhundesteuer hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz beschäftigt. Ein Halter aus dem Westerwald wehrt sich dagegen, dass die Gemeindeverwaltung Breitenau für seinen Bullterrier 1.000 Euro Steuer pro Jahr erhebt.
Der Kläger sieht damit seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Er müsse etwa 33 Mal soviel zahlen wie Besitzer eines normalen Hundes. Die Steuer dürfe nicht so hoch angesetzt werden, dass das Halten bestimmter Hunderassen damit unmöglich gemacht wird. Die Gemeindeverwaltung hält dagegen, der Steuersatz falle nicht aus dem Rahmen und sei in der Praxis anerkannt.
Nach Angaben des Städte- und Gemeindetages variiert in Rheinland-Pfalz die Kampfhundesteuer je nach Ortsgemeinde erheblich. 600 bis 800 Euro jährlich seien aber gängige Praxis.
Das Koblenzer Verfahren könnte zum Präzedenzfall..........