OVG verhandelt über Steuer für Kampfhunde

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
OVG verhandelt über Steuer für Kampfhunde

Ein Streit um die Höhe der Kampfhundesteuer hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz beschäftigt. Ein Halter aus dem Westerwald wehrt sich dagegen, dass die Gemeindeverwaltung Breitenau für seinen Bullterrier 1.000 Euro Steuer pro Jahr erhebt.

Der Kläger sieht damit seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Er müsse etwa 33 Mal soviel zahlen wie Besitzer eines normalen Hundes. Die Steuer dürfe nicht so hoch angesetzt werden, dass das Halten bestimmter Hunderassen damit unmöglich gemacht wird. Die Gemeindeverwaltung hält dagegen, der Steuersatz falle nicht aus dem Rahmen und sei in der Praxis anerkannt.

Nach Angaben des Städte- und Gemeindetages variiert in Rheinland-Pfalz die Kampfhundesteuer je nach Ortsgemeinde erheblich. 600 bis 800 Euro jährlich seien aber gängige Praxis.

Das Koblenzer Verfahren könnte zum Präzedenzfall..........

 
  • 21. Mai 2024
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Hi Lewis7 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da drücke ich doch mal die Daumen. Weil wenn der Kläger damit durch kommt werden sich die Gerichte sicherlich noch öfter mit dem Thema beschäftigen dürfen. Und dann können die sich auf eine Welle von Klagen gefasst machen.
 
Hat nicht genau dieses Gericht schon mal die KH-Steuer als rechtsmäßig abgesegnet? Und steht da nicht nach wie vor das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?
 
Aber ich dachte, es gäbe auch eine Rechtssprechung, nach der der KH-Steuersatz nicht mehr als 10 x höher sein dürfe als der normale Steuersatz einer Gemeinde?
 
Beckersmom schrieb:
Hat nicht genau dieses Gericht schon mal die KH-Steuer als rechtsmäßig abgesegnet? Und steht da nicht nach wie vor das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts?

Der vorsitzende Richter hat den Steuersatz der Westerwaldgemeinde Breitenau (700 Einwohner) als "rekordverdächtig" bezeichnet. Entscheidend ist die Frage, ob eine Hundesteuer in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr in einer solch kleinen Gemeinde mit einem Steueresatz von 30 Euro für "normale" Hunde wirtschaftlich erdrosselnd ist, mit der Folge, dass der Durschnitt aller "Kampfhundehalter" in dieser Gemeinde diese Steuer nicht bezahlen kann, die Erfüllung des Steuertatbestandes somit unmöglich gemacht wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom Januar 2000 diese Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes bestätigt. In der Gemeinde Breitenau wird aufgrund der fiskatorischen Steuer kein einziger Listenhund gehalten. Auch der Antragsteller hat in dem von uns finanzierten Normenkontrollverfahren den von uns vermittelten Hund zur Zeit nur zur "Haltung auf Probe", bis der Prozess entschieden ist.
In allen bislang abgehandelten Verfahren ging es um niedrigere Steuersätze.

Die Gemeinde Breitenau wird dieses Normenkontrollverfahren verlieren.

Villiers
 
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