Petition LHG NRW

bolli

15 Jahre Mitglied
Petition
Der Landtag wollte beschließen: § 3 Abs. 2 und § 10 des Hundegesetzes NRW vom 18.12.2002 sowie sämtliche Regelungen des LHundG NRW, welche auf die vorgenannten Vorschriften verweisen, werden aufgehoben.

Landtag Nordrhein-Westfalen
- Die Präsidentin -
Postfach 10 11 43
    
40002 Düsseldorf


Petition gem. Art. 17 GG, Art. 4 Abs. 1 mit Art. 41 a Verf NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Präsidentin,

wir, die unterzeichnenden Rechtsanwälte und Hundehalter Simone Lepetit und Lars-Jürgen Weidemann, wenden uns mit einer Bitte im Sinne des Art. 17 GG an den Landtag und dürfen Sie daher höflich ersuchen, die hiermit eingereichte 

                                                                                P e t i t i o n

gem. § 100 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages an den Petitionsausschuß zu überweisen. Unsere im allgemeinen Interesse stehende Bitte betrifft in concreto einen Vorschlag zur Landesgesetzgebung, welcher wie folgt lautet:

Der Landtag wolle beschließen:

§ 3 Abs. 2 und § 10 des Hundegesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 18. 12.2002 (GV. NRW S. 656) sowie sämtliche Regelungen des LHundG NRW, welche auf die vorgenannten Vorschriften verweisen, werden aufgehoben.

                                                                           B e g r ü n d u n g:
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  • 9. Mai 2024
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@ Wolfgang und @ all:

Staatssekretär Dr. Griese ist in NRW mit einer Vorlage an alle Abgeordneten des Landtags NRW bzgl. LHundG wieder aus der Versenkung aufgetaucht. Seine Interpretation der Beiss-Statistiken 2003 erscheint mir mehr als fragwürdig, habe mir ein paar Gedanken dazu gemacht, wäre aber für jede Anregung und Unterstützung dankbar, siehe:
 
Also die Frage ist, ob ich das überhaupt richtig verstanden habe.. Vorallem die Tabelle am Schluss.

Aber wenn ich es richtig verstanden habe, ist wenigstens EIN sehr grober Schnitzer drin, der alles auf den Kopf stellt.

Die "tatsächlich gefährlichen Hunde" - unabhängig von der Rasse, wie Herr Griese so schon sagt - dürften ausnahmslos Hunde sein, die NICHT unter Liste 1 und Liste 2 fallen (denn sonst wöre sie ja nicht IM EINZELFALL gefährliche Hunde oder?). Er rechnet diese Hunde aber komplett in die Gruppe der Listenhunde mit ein - obwohl sie zu der ANDEREN Gruppe gerechnet werden müssten. Das mit diesen Hunden das mit ABSTAND größte Prozentuale Beißverhalten festgestllt wurde, ändert das das Bild ganz schön! Weniger gravierend ist die nach unten Schönung der "großen Hunde" (unter die die meisten der tatsächlich gefährlichen Hunde fallen dürften), als die - wegen der kleinen anzahl viel gravierende, nach oben verschieung der Listenhunde...

Davon ab, ist die Sache mit den Strafverfahren sher perfide - was hat DAS denn mit der gefährlichkeit der Hunde zu tun? Außerdem GANZ KLAR, dass gegen Listenhundehalter mehr Verfahren eingeleitet wurden als gegen anere Hundehalter: Für Listenhundehalter getlen doch viel mehr Gesetze gegen die sie verstoßen können. Ein großer Hunde halter z.B. KANN gar nicht wegen Verstoßes gegen die Maulkorbpficht belangt werden - das heißt ja nicht, dass sie sich an ein etwaiges Gesetz besser halten würden. Mann kann doch einer bevölkerungsgruppe keine erhöhte Kriminalität im Verhältnis zu einer anderen vorwerfen, wenn diese sind nicht an gesetze hält, die für die andere Gruppe gar nicht gelten!

Ich hoffe, ich habe das jetzt richtig gesehen und einigermaßen verständlich erklärt!

Mann, ich könnte mich AUFREGEN! wer sich das nämlich nicht genau anschaut, dem fällt das nicht auf und der behält nur im Hinterkopf, dass Listenhunde eben doch geährlicher als andere sind... ZUM KOTZEN ist das.

Ber sind FDP und CDu gerade dabei, das gesetz zu kippen - hoffentlich lassen die sich davon nicht beeinflussen.

Hier hoffe ich das erste mal, dass mögichst viele Politiker ihren Job NICHT machen und dieses Papier ungelesen entsorgen.

LG

Natalie
 
Ich kenne die Methode aus den Stadtparlamenten und befürchte folgendes:

Die Abgeordneten erhalten vor Abstimmung den bericht von Griese sowie möglicherweise noch eine sog. "Beschlussempfehlung" - sonst nichts. Mit diesen "Infos" stimmen sie ab. Und nur damit.

Sofern sie nicht durch andere mehr Infos erhalten. Das ist das Probem bzw. die zu lösende Aufgabe. Kennzahlen etc. zur Info könnte ich selbst errechnen - die Infrastruktur macht mir Probleme. Man bräuchte einen Verteiler, der alle Abgeordneten des Landtags erreicht.

Uhlenberg (CDU, Nachfolger Höhn) ist als Minister der Vorgesetzte Grieses - ich weiß nicht, ob Griese sich die Zahlen selbst so zusammengepfuscht hat, oder ob der Pfuscherei Wunsch und Wille des neuen Dienstherrn voraus ging.

@ Natalie:
Richtig - und da es über 300 gefährlcihe Hunde sind, können die sich auch nur zum Teil aus den 148 als gefährlich erkannten "sonstigen großen Hunden" rekrutieren - der Rest müsste aus Hunden bestehen, die unter 40 cm groß sind und gar nicht erfasst wurden, auch nicht in der zugrundeliegenden Hundepopulation. Er dürfte sie damit auch nicht gegen rechnen gegen die Hundepopulation, da er nur die großen registrierten und Liste 1 und 2 erfasst hat.
 
Bezüglich der Sache mit der Anzahl Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren fällt mir dies ein. Auch zu diskriminierten Bevölkerungsgruppen vor 60 Jahren in Deutschland kann man solche Statistiken erstellen:

Unter denjenigen Personen, die gegen die Pflicht verstoßen haben, einen Judenstern sichtbar zu tragen, betrug der Anteil jüdischer Mitbürger 100%.
In der Kontrollgruppe der nichtjüdischen Mitbürger wurde dieses Vergehen nie festgestellt.
 
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