Hallo,
wer kann uns helfen? Heute bekamen wir einen Brief vom Landratsamt Ostallgäu, in dem wir aufgefordert wurden unsere Hunde (2 Rottweiler im Alter von 7,5 Monaten) nicht mehr vor 8.00 Uhr aus dem Haus zu lassen, sonst erhebt es ein Bußgeld in erheblicher Höhe.
Unsere Hunde werden Mo-Fr ab 06.00 Uhr im Zwinger gehalten. Angeblich würden sie dann über Stunden hinweg jaulen, was das Zeug her hält und die Nachbar dadurch aufwecken. Die Nachbar haben uns deshalb wohl mehrfach angezeigt. Deshalb wurden wir auch schon bei der Polizei vorgeladen, der Tierschutzverein und das Veterinäramt haben die Haltungsbedingung überprüft und für gut befunden.
Beweise für die angebliche Lärmbelästigung gibt es nicht, nur Anrufe der Nachbarn beim Ordnungsamt und Polizei.
Eigene Videoüberwachung über 3 Wochen ergaben das, ein Hund für ca. 1 min. gejault hat.
Die beiden Herrn vom Tierschutzverein haben selbst gemeint es liegt an der Rasse.
Ist das vom Landratsamt zulässig, diese Auflage die Hunde nicht vor 08.00 Uhr aus dem Haus zulassen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu
Andrea mit
Balou und Bastian
wer kann uns helfen? Heute bekamen wir einen Brief vom Landratsamt Ostallgäu, in dem wir aufgefordert wurden unsere Hunde (2 Rottweiler im Alter von 7,5 Monaten) nicht mehr vor 8.00 Uhr aus dem Haus zu lassen, sonst erhebt es ein Bußgeld in erheblicher Höhe.
Unsere Hunde werden Mo-Fr ab 06.00 Uhr im Zwinger gehalten. Angeblich würden sie dann über Stunden hinweg jaulen, was das Zeug her hält und die Nachbar dadurch aufwecken. Die Nachbar haben uns deshalb wohl mehrfach angezeigt. Deshalb wurden wir auch schon bei der Polizei vorgeladen, der Tierschutzverein und das Veterinäramt haben die Haltungsbedingung überprüft und für gut befunden.
Beweise für die angebliche Lärmbelästigung gibt es nicht, nur Anrufe der Nachbarn beim Ordnungsamt und Polizei.
Eigene Videoüberwachung über 3 Wochen ergaben das, ein Hund für ca. 1 min. gejault hat.
Die beiden Herrn vom Tierschutzverein haben selbst gemeint es liegt an der Rasse.
Ist das vom Landratsamt zulässig, diese Auflage die Hunde nicht vor 08.00 Uhr aus dem Haus zulassen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Allgäu
Andrea mit
Balou und Bastian