sehr geehrte frau mucke,
ich danke ihnen für die vorgenannte eingabe.
zwischenzeitlich hatte ich gelegenheit, ihr
vorbringen im einzelnen zu sichten und ihr
anliegen zu prüfen.
ihren ausführungen entnehme ich, dass sie
eine dahingehende änderung des LG über
gefährliche hunde be-
gehren, dass die in § 1 abs.2 genannten
rassen und auch mischlinge aus diesem gesetz
gestrichen werden und jeder einzelne hund
nach auffälligkeit behandelt wird.
da sie mit ihreer eingabe die änderung eines
landesgesetzes begehren, handelt es sich um
eine sogenannte legislativeingabe, für die
der petitionsausschuß rlp unmittelbar
zuständig ist.
um ihnen weiterzuhelfen habe ich mich an den
präsidenten des landtages rlp gewandt und ihn
gebeten sich ihres anliegens anzunehmen. sie
können davon ausgehen dass sie von dort in
kürze einen weitere nachricht erhalten.