Hm, die Polizei hat also ein nun offenes Auto (eingeschlagene Scheibe) ungesichert auf einem öffentlichen Parkplatz stehen lassen? Dachte immer, dass wäre aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt?
Hätten sie es nicht eigentlich abschleppen müssen und in Sicherungsverwahrung nehmen müssen? Dann hätten sie ja wohl auch den Halter gehabt, denn der hätte sein Auto bestimmt wiederhaben wollen