Sachsen-Anhalt Gesetzentwurf der SPD

Kai

20 Jahre Mitglied


Die üblichen 4 Rassen sind leider wieder dabei, dazu kommen allerdings ein paar neue: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu. Eingereicht wurde der Entwurf vom ehemaligen Innenminister Püchel. Bisher (2003) sind die Entwürfe am Widerstand der CDU und FDP gescheitert, was nach dem Urteil vom März ´04 allerdings wird, ist offen.

Kai
 
  • 27. April 2024
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Das haben die Genossen weitestgehend vom NRW-Gesetz abgeschrieben (außer der 40-/20er-Regelung). Nach dem BVerfG-Urteil habe ich das schon befürchtet. Bleibt nur zu hoffen, dass CDU und FDP hart bleiben.
 
Wolfgang schrieb:
Bleibt nur zu hoffen, dass CDU und FDP hart bleiben.

Hallo,
noch gibt es Hoffnung. Ich habe gestern wieder mal einige Gespräche geführt.
Das Ergbbnis steht zusammengefasst im Wochenspiegel Wittenberg:

Untaugliche Polemik vor der Landtagswahl
Wollen SPD-Populisten die Hundehalter per Gesetz kriminalisieren?

Die Landtagswahlen drohen, die SPD steckt im Umfragetief, und so malen die an Wählerstimmen-Not leidenden Parteipopulisten um Ex-Innenminister Manfred Püchel wieder mal den "Kampfhundeteufel" an die Wand in der Hoffnung, beim nicht informierten Bürger mit diesem längst abgestandenen Hundethema auf Stimmenfang gehen zu können: Morgen muss sich der Landtag mit "gefährlichen Vermutungen" der SPD-Fraktion befassen. Bei Union und FPD hat bereits kollektives Kopfschütteln eingesetzt.

Magdeburg/Wittenberg/Halle (wm). "Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz zwei vermutet wird", heißt es so schön in dem Gesetzentwurf ,und dann folgt die Konkretisierung der Vermutung: "Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen."

Und dann folgt ein Satz, der bei sämtlichen Hundesportlern die Alarmglocken klingen lassen sollte: "Im Einzelfall gefährliche Hunde sind Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Schutzhund begonnen oder abgeschlossen worden ist." Damit sollen künftig nicht nur die Halter von Hunden der "bösen vier" Rassen kriminalisiert werden, sondern auch jeder Hundesportler, der mit seinem Schäferhund, Dobermann, Rottweiler, Boxer oder Riesenschnauzer in einem Hundesportverein aktiv ist.

Garniert wird das Ganze nach typischer SPD-Art mit neuen Ausfällen des Bürokratischen Sozialismus bei den Auflagen für eine Genehmigung der Hundehaltung, die, mal erteilt, im Falle eines Umzuges von der nächsten Behörde wieder rückgängig gemacht werden kann. Wie gut, dass Deutschland sonst keine Probleme hat.

Der CDU-Landtagsabgeordnete Siegfried Borgwardt (Jessen/ Gräfenhainichen) kritisiert den Gesetzentwurf der SPD ungewohnt volkstümlich: "Die haben ´nen Vogel!", um dann klarzustellen: "Dieser Gesetzentwurf ist ein neuerlicher untauglicher Versuch, die Gefährlichkeit von Hunden über Rassen zu definieren." Die SPD wolle dem Bürger eine Scheinsicherheit suggerieren, aber damit werde das Problem von gefährlichen Hunden nicht gelöst, denn: "Das Problem liegt nicht in einer Rasse, sondern im Einzelfall beim jeweiligen Halter des Hundes."

Der CDU-Abgeordnete Ralph Laaß (Wörlitz) ist in Hundefragen sehr sachkundig: Er betreibt seit 25 Jahren Hundesport und ist inzwischen Schatzmeister des Schutzhund- und Gebrauchshundeverbandes. "Dieser Gesetzentwurf ist Polemik vor der Wahl. Da haben Leute ohne Sachverstand vom grünen Tisch her etwas zu Papier gebracht, das inhaltlich nicht haltbar ist. Es gibt keine sachlichen Gründe dafür, Rassen komplett für gefährlich zu erklären, es ist der Mensch, der im Einzelfall einen Hund gefährlich machen kann."

Ähnlich äußert sich der FDP-Landtagsabgeordnete Guido Kosmehl: "Wir lehnen dieses Gesetz ab, weil nicht die Hunde das Problem sind, sondern die Hundehalter." Zudem sei in Sachsen-Anhalt keine neue gesetzliche Regelung nötig, sondern es wäre sinnvoller, die bestehenden Gesetze besser anzuwenden: "Wir haben keinen Mangel an Paragrafen, sondern gelegentlich ein Vollzugsdefizit." Im Übrigen sei es "verantwortungslos von der SPD, so zu tun, als könne man durch das Verbot einiger weniger Hunde Unfälle im Zusammenleben zwischen Hund und Mensch gänzlich ausschließen." Aufklärung wäre der bessere Weg.

Mit Unverständnis für den neuerlichen Vorstoß der SPD reagierte auch Jürgen Krause, der das Hundethema von zwei Sichtweisen her kennt: Aus der Perspektive des Leiters des Wittenberger Ordnungsamtes und als Vorsitzender des Wittenberger Tierheim-Vereins. Beide Perspektiven ergeben aber das gleiche Fazit: "So ein Blödsinn!", kommentiert Krause den Gesetzentwurf. Aus Sicht der Verwaltung sei so ein Gesetz nicht umsetzbar, aus Sicht des Tierheims nicht beherrschbar und von der Sache her überflüssig: "Der Gesetzentwurf befasst sich mit einem Problem, das es im richtigen Leben nicht gibt."

Quelle:

Gruß
WolfgangM
 
Na das klingt doch sehr vernünftig. Hoffen wir mal, das die Politiker sich auch daran halten.
 
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