Futterhaus in Kiel?
Soweit ich informiert bin, ist Schleswig-Holstein das bisher einzige Bundesland, das eindeutig Stellung bezogen hat. Laut Erlass des Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung vom 01.12.1992 ist die Anwendung von Elektroreizgeräten als tierschutzwidrig im Sinne des § 18 (1) Nr. 1 des TierSchG untersagt.
Macht natürlich viel Sinn, wenn es trotzdem verkauft werden darf...
Oder bin ich falsch informiert?
Soweit ich informiert bin, ist Schleswig-Holstein das bisher einzige Bundesland, das eindeutig Stellung bezogen hat. Laut Erlass des Ministeriums für Natur, Umwelt und Landesentwicklung vom 01.12.1992 ist die Anwendung von Elektroreizgeräten als tierschutzwidrig im Sinne des § 18 (1) Nr. 1 des TierSchG untersagt.
Macht natürlich viel Sinn, wenn es trotzdem verkauft werden darf...
Oder bin ich falsch informiert?