Uff! Du kannst ja Fragen stellen.
Normal schrieb:
Es geht also theoretisch Folgendes:
Ich, meine Schwester und meine Mama kupfern aus dem Internet eine Vereinssatzung eines TSV ab.Dann machen wir beim Kaffeekränzchen eine Gründungsversammlung mit Protokoll.Mit der Satzung und dem Protokoll gehen wir zum Finanzamt und beantragen eine Gemeinnützigkeit, die dann zumindest vorläufig gewährt wird. Die Notarkosten für die Eintragung des Vereins sparen wir, da auch nicht eingetragene Vereine geschäftsfähig sind.
Ja, das geht so schon.
Mit dem Vorbehalt, dass das Vereinsziel auch den Vorgaben für eine Gemeinnützigkeit entsprechen muss und Ihr dem Finanzamt auch glaubhaft machen könnt, dass diese Ziele umgesetzt werden können.
Normal schrieb:
Dann gehen wir zur Bank und eröffnen ein Vereinskonto und sammeln darauf Spenden für unseren Verein.
Das geht nicht ganz so locker.
Bei einem "nichteingetragenen Verein" wird die Bank das Konto in der Regel nur auf einen Privatnamen eröffnen. Evtl. noch mit dem Zusatz des Vereinsnamens.
Also z.B.: "Lisa Müller - Tiernothilfe"
Normal schrieb:
Da der Verein ja auch eine Geschäftsstelle braucht, mietet also der Verein, von Papa, dem Hauptmieter des Hauses einige Rämlichkeiten an - und schon ist die Hälfte der Miete unseres Einfamilienhauses finanziert ?
Hmmm....., na ja, wenn die Mietsumme auch einer eventuellen späteren Nachprüfung des Finanzamtes standhalten soll, dürfte diese nicht über den ortsüblichen Mieten für die Räumlichkeiten liegen. Und: Du kannst hier für einen Geschäftsraum (mehr benötigt ein solcher Miniverein ja nicht) natürlich nicht die halbe Hausmiete ansetzen.
Normal schrieb:
Mit den zu erwartenden Futterspenden werden dann unsere Katze, der Hund und das Pferd gefüttert, die dann kurzfristig zu unvermittelbaren "Tierschutzfällen" erklärt werden.Mit dem restlichen Spendenaufkommen werden die TA-Kosten bezahlt.
Das ist natürlich möglich, da nicht kontrollierbar.
Normal schrieb:
Mitglieder werden vielleicht noch Onkel und Tante, die dann natürlich wegen ihrer Aktivitäten mit einer Aufwandsentschädigung bedacht werden ?
Nun wird es "leicht kriminell".
Selbstverständlich können alle Vereinsmitglieder, wenn sie es beanspruchen, Aufwandsentschädigungen für Auslagen geltend machen. Nur müssen diese auch belegt werden und in einem "angemessenen" Verhältnis zur durchgeführten Arbeit stehen.
Beispiel: Du kannst nicht 1.000 Euro an Spritkosten geltend machen (auch wenn die Belege vorhanden sind), wenn vielleicht nur 3 Hunde aufgenommen und vermittelt werden.
Normal schrieb:
Unglaublich - aber theoretisch machbar ?????
Machbar ist nahezu alles. Zumindest bei kleinen Vereinen unter 30.000 Euro Jahresumsatz, die kaum geprüft werden.
Wie schon in meiner ersten Antwort geschrieben, kontrolliert sich ein Verein nahezu ausschliesslich von innen.
Bei Deiner theoretischen Konstruktion " Ich, meine Schwester und meine Mama" bist Du Vorsitzender (mehr Vorstandsmitglieder sind nicht erforderlich) und Deine Schwester Kassenprüferin. Und Mama nickt alles bei der Jahreshauptversammlung ab. (Ihr dürft nur keinen familiären Streit beginnen.
)
Grüße Klaus
Consultani schrieb:
Generell muss ein e.V. sehr genau Buch führen (ordentliche Buchhaltung)
Richtig Consultani. Allerdings: Die meisten Finanzämter wollen die komplette Buchhaltung nicht sehen. Ihnen genügt eine kurzgefasste Kosten-/Überschusserklärung zum Jahresende, um zu entscheiden, ob die Gemeinützigkeit weiter bestehen bleiben kann.
Consultani schrieb:
und so weit ich weiß, kann man auch Akteneinsicht fordern (als Mitglied ?).
Ja. Aber nur als Vereinsmitglied. Nicht als Aussenstehender, oder Spender.
Grüße Klaus