TSV + Privatinteressen

Normal

10 Jahre Mitglied
Woran kann man feststellen, ob ein TSV seriös ist und nicht die Spenden, die über den Verein gesammelt werden, nicht auch dem Privathaushalt der 1. Vorsitzenden zugute kommen ?
 
  • 9. Mai 2024
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Hi Normal ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kannst Du die Situation nicht noch ein wenig ausführlicher erklären ? Was läßt Dich beispielsweise glauben machen, gespendetes Geld würde in der Privatkasse eines der Vorstandsmitglieder wandern ? Generell muss ein e.V. sehr genau Buch führen (ordentliche Buchhaltung) und so weit ich weiß, kann man auch Akteneinsicht fordern (als Mitglied ?).
 
Normal schrieb:
Woran kann man feststellen, ob ein TSV seriös ist und nicht die Spenden, die über den Verein gesammelt werden, nicht auch dem Privathaushalt der 1. Vorsitzenden zugute kommen ?
Als Aussenstehender kannst Du das kaum feststellen.
Für einen Nachweis brauchst Du ja
1. Den Betrag der Spendenhöhe
2. Die Vereinsausgaben
Erst durch den Vergleich dieser Beträge kommst Du auf eventuelle "Ungereimtheiten".
Werden jedoch Beträge "mit krimineller Energie" verschleiert oder falsch gebucht, stehst Du auch hier "auf dem Schlauch".
Was meinst Du, warum Vereine wie Arche2000 oder DTHW jahrelang Beiträge "abzweigen konnten"?
Der Thread unter "Allgemeines" über RiN zeigt die Problematik auch recht gut auf.
Eine Info über Vereinsrecht und Spendenverwendung kannst Du auch hier nachlesen:

Da ist unter Punkt 4. auch ersichtlich, dass Du als Aussenstehende auch vom "Kontrollorgan"-Finanzamt keine Auskünfte erhältst.

Meiner bescheidenen Ansicht nach, hat nur ein Vereinsmitglied im Rahmen der Kassenprüfung zur Jahreshauptversammlung des Vereins die Möglichkeit Ungereimtheiten zu erkennen. Vorausetzung auch da: Die Kassenprüfer prüfen sorgfältig.
Grüße Klaus
 
Uupps - danke für den Hinweis mit der Vereinsseite.

Es geht also theoretisch Folgendes:

Ich, meine Schwester und meine Mama kupfern aus dem Internet eine Vereinssatzung eines TSV ab.Dann machen wir beim Kaffeekränzchen eine Gründungsversammlung mit Protokoll.Mit der Satzung und dem Protokoll gehen wir zum Finanzamt und beantragen eine Gemeinnützigkeit, die dann zumindest vorläufig gewährt wird. Die Notarkosten für die Eintragung des Vereins sparen wir, da auch nicht eingetragene Vereine geschäftsfähig sind.Dann gehen wir zur Bank und eröffnen ein Vereinskonto und sammeln darauf Spenden für unseren Verein. Da der Verein ja auch eine Geschäftsstelle braucht, mietet also der Verein, von Papa, dem Hauptmieter des Hauses einige Rämlichkeiten an - und schon ist die Hälfte der Miete unseres Einfamilienhauses finanziert ? Mit den zu erwartenden Futterspenden werden dann unsere Katze, der Hund und das Pferd gefüttert, die dann kurzfristig zu unvermittelbaren "Tierschutzfällen" erklärt werden.Mit dem restlichen Spendenaufkommen werden die TA-Kosten bezahlt.
Mitglieder werden vielleicht noch Onkel und Tante, die dann natürlich wegen ihrer Aktivitäten mit einer Aufwandsentschädigung bedacht werden ?

Unglaublich - aber theoretisch machbar ?????
 
Uff! Du kannst ja Fragen stellen.:gruebel:

Normal schrieb:
Es geht also theoretisch Folgendes:
Ich, meine Schwester und meine Mama kupfern aus dem Internet eine Vereinssatzung eines TSV ab.Dann machen wir beim Kaffeekränzchen eine Gründungsversammlung mit Protokoll.Mit der Satzung und dem Protokoll gehen wir zum Finanzamt und beantragen eine Gemeinnützigkeit, die dann zumindest vorläufig gewährt wird. Die Notarkosten für die Eintragung des Vereins sparen wir, da auch nicht eingetragene Vereine geschäftsfähig sind.
Ja, das geht so schon.
Mit dem Vorbehalt, dass das Vereinsziel auch den Vorgaben für eine Gemeinnützigkeit entsprechen muss und Ihr dem Finanzamt auch glaubhaft machen könnt, dass diese Ziele umgesetzt werden können.

Normal schrieb:
Dann gehen wir zur Bank und eröffnen ein Vereinskonto und sammeln darauf Spenden für unseren Verein.
Das geht nicht ganz so locker.
Bei einem "nichteingetragenen Verein" wird die Bank das Konto in der Regel nur auf einen Privatnamen eröffnen. Evtl. noch mit dem Zusatz des Vereinsnamens.
Also z.B.: "Lisa Müller - Tiernothilfe"

Normal schrieb:
Da der Verein ja auch eine Geschäftsstelle braucht, mietet also der Verein, von Papa, dem Hauptmieter des Hauses einige Rämlichkeiten an - und schon ist die Hälfte der Miete unseres Einfamilienhauses finanziert ?
Hmmm....., na ja, wenn die Mietsumme auch einer eventuellen späteren Nachprüfung des Finanzamtes standhalten soll, dürfte diese nicht über den ortsüblichen Mieten für die Räumlichkeiten liegen. Und: Du kannst hier für einen Geschäftsraum (mehr benötigt ein solcher Miniverein ja nicht) natürlich nicht die halbe Hausmiete ansetzen.

Normal schrieb:
Mit den zu erwartenden Futterspenden werden dann unsere Katze, der Hund und das Pferd gefüttert, die dann kurzfristig zu unvermittelbaren "Tierschutzfällen" erklärt werden.Mit dem restlichen Spendenaufkommen werden die TA-Kosten bezahlt.
Das ist natürlich möglich, da nicht kontrollierbar.

Normal schrieb:
Mitglieder werden vielleicht noch Onkel und Tante, die dann natürlich wegen ihrer Aktivitäten mit einer Aufwandsentschädigung bedacht werden ?
Nun wird es "leicht kriminell".:sauer:
Selbstverständlich können alle Vereinsmitglieder, wenn sie es beanspruchen, Aufwandsentschädigungen für Auslagen geltend machen. Nur müssen diese auch belegt werden und in einem "angemessenen" Verhältnis zur durchgeführten Arbeit stehen.
Beispiel: Du kannst nicht 1.000 Euro an Spritkosten geltend machen (auch wenn die Belege vorhanden sind), wenn vielleicht nur 3 Hunde aufgenommen und vermittelt werden.

Normal schrieb:
Unglaublich - aber theoretisch machbar ?????
Machbar ist nahezu alles. Zumindest bei kleinen Vereinen unter 30.000 Euro Jahresumsatz, die kaum geprüft werden.
Wie schon in meiner ersten Antwort geschrieben, kontrolliert sich ein Verein nahezu ausschliesslich von innen.
Bei Deiner theoretischen Konstruktion " Ich, meine Schwester und meine Mama" bist Du Vorsitzender (mehr Vorstandsmitglieder sind nicht erforderlich) und Deine Schwester Kassenprüferin. Und Mama nickt alles bei der Jahreshauptversammlung ab. (Ihr dürft nur keinen familiären Streit beginnen.:lol: )
Grüße Klaus

Consultani schrieb:
Generell muss ein e.V. sehr genau Buch führen (ordentliche Buchhaltung)
Richtig Consultani. Allerdings: Die meisten Finanzämter wollen die komplette Buchhaltung nicht sehen. Ihnen genügt eine kurzgefasste Kosten-/Überschusserklärung zum Jahresende, um zu entscheiden, ob die Gemeinützigkeit weiter bestehen bleiben kann.

Consultani schrieb:
und so weit ich weiß, kann man auch Akteneinsicht fordern (als Mitglied ?).
Ja. Aber nur als Vereinsmitglied. Nicht als Aussenstehender, oder Spender.
Grüße Klaus
 
Für die Gründung eines Vereins braucht man mindestens sieben Gründungsmitglieder. Die können allerdings durchaus alle untereinander verwandt oder verschwägert sein, das ist nicht ausschlaggebend.

Für den Vorstand braucht man eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Kassenwart(in). Kassenprüfer brauchen meines Wissens nur größere Vereine bzw. Vereine, in deren Satzung diese vorgesehen sind. In meinem früheren kleinen Verein haben die Mitglieder (sofern überhaupt Interesse bestand) vor der jährlichen Mitgliederversammlung die Buchführung überprüft. Das war's dann auch schon an finanzieller Kontrolle.

Die Frage ist natürlich, ob man dann auch genug Dumme findet, die Spenden an einen derartigen (Familien)Verein zahlen. Wenn man es etwas geschickt anstellt und die Werbung über Internet und Lokalpresse gut gemacht ist, klappt das sogar manchmal. Wie lange das gut geht, bis das Finanzamt interveniert und die Gemeinnützigkeit wieder entzieht, keine Ahnung. Manche "Tierschützer" bluffen sich auf die Art jahrelang durchs Leben und leben offenbar ganz gut dabei. :sauer:
 
robert catman schrieb:
Für die Gründung eines Vereins braucht man mindestens sieben Gründungsmitglieder. Die können allerdings durchaus alle untereinander verwandt oder verschwägert sein, das ist nicht ausschlaggebend.

Für den Vorstand braucht man eine(n) Vorsitzende(n), eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Kassenwart(in). Kassenprüfer brauchen meines Wissens nur größere Vereine bzw. Vereine, in deren Satzung diese vorgesehen sind. In meinem früheren kleinen Verein haben die Mitglieder (sofern überhaupt Interesse bestand) vor der jährlichen Mitgliederversammlung die Buchführung überprüft. Das war's dann auch schon an finanzieller Kontrolle.
So ist es zwar üblich Robert, doch keine Vorschrift. Schau einmal in das BGB:

§ 26 Vorstand; Vertretung

(1) Der Verein muss einen Vorstand haben.
Der Vorstand kann aus mehreren Personen bestehen.
(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters.
Der Umfang seiner Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.
Beachte hier das Wort "kann";)


robert catman schrieb:
Die Frage ist natürlich, ob man dann auch genug Dumme findet, die Spenden an einen derartigen (Familien)Verein zahlen. Wenn man es etwas geschickt anstellt und die Werbung über Internet und Lokalpresse gut gemacht ist, klappt das sogar manchmal.
Richtig. Bei entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ist ein solcher "Familienhintergrund" nicht zu erkennen.

robert catman schrieb:
Wie lange das gut geht, bis das Finanzamt interveniert und die Gemeinnützigkeit wieder entzieht, keine Ahnung.
Lange! Glaube es einfach, ehe ich hier Beispiele aufführe. Im Bedarfsfall ziehst Du halt in einen neuen Finanzamtsbereich um.;)

robert catman schrieb:
Manche "Tierschützer" bluffen sich auf die Art jahrelang durchs Leben und leben offenbar ganz gut dabei. :sauer:
So ist es und das ist eben auch einer der Gründe, warum ich mich nicht mehr als "Tierschützer" bezeichnen möchte.
Grüße Klaus
 
Tja, weiß auch nicht, irgendwie war ich der festen Überzeugung, dass der Vereinsvorstand aus mindestens diesen drei Pöstcheninhabern bestehen müsste. Weiß auch nicht mehr, woher ich das habe. Aber wenn es nicht so ist: auch gut.
 
robert catman schrieb:
Tja, weiß auch nicht, irgendwie war ich der festen Überzeugung, dass der Vereinsvorstand aus mindestens diesen drei Pöstcheninhabern bestehen müsste. Weiß auch nicht mehr, woher ich das habe.
Moin Robert,
eventuell rührt die Zahl "3" daher, dass ein eingetragener Verein einen Bestand von mindestens 3 Mitgliedern haben muss, ehe er von amtswegen aufgelöst wird.
D.h.: Bei der Gründung und Eintragung in das Vereinsregister sind 7 Mitlieder "erwünscht". Nach vollzogener Eintragung können sich theoretisch 4 verabschieden und der Verein behält mit den restlichen 3 seine Rechtsfähigkeit.
Grüße Klaus
 
Nun habe ich mich bei einem Finanzamt erkundigt. Es gibt eine vorläufige Gemeinnützigkeitsbescheinigung für 6 Monate. Danach wird bei Vorlage einer Ein- und Ausgabenaufstellung - ohne Beifügung weiterer Belege - die Gemeinnützigkeit für 3 weitere Jahre erteilt. Eine Überprüfung der Angaben des Vereines seitens des Finanzamtes erfolgt nur, wenn ein begründeter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten vorliegt.

Auch habe ich mich an den Spendenrat gewandt. Hier wird empfohlen an eingetragene Vereine mit stimmberechtigten Mitgliedern zu spenden, die nachweislich einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung unter Offenlegung der Buchhaltung abhalten.Da hier nur Mitglieder teilnehmen können, hat wohl ein Spender, der nicht Mitglied ist, kaum eine Chance ordnungsgemäße Verwendung der getätigten Spende nachzuvollziehen.

Das deutsche Vereinswesen ist nicht gerade ein durchsichtiges Unterfangen.
 
Normal schrieb:
Da hier nur Mitglieder teilnehmen können, hat wohl ein Spender, der nicht Mitglied ist, kaum eine Chance ordnungsgemäße Verwendung der getätigten Spende nachzuvollziehen.
Richtig. Allerdings: Ein Verein, der Vertrauen aufbauen und erhalten will, hat ja auch von sich aus die Möglichkeit, die Verwendung von Spendengeldern offenzulegen.
Und geschieht dies nachvollziehbar, kannst jeder Spender auch weiterhin tätig sein.

Normal schrieb:
Das deutsche Vereinswesen ist nicht gerade ein durchsichtiges Unterfangen.
Ist doch mein Reden.
Allerdings sind hier auch schon Bestrebungen (bis hin zum Bundestag) im Gange, das doch recht veralterte Vereinsgesetz zu ändern/neuzufassen.
Speziell unter Berücksichtigung der Grossvereine, die ja teilweise wie Wirtschaftsunternehmen agieren.
Grüße Klaus
 
Nun Klaus - offensichtlich scheinst Du Dich ja sehr gut mit dem Vereinswesen auszukennen - gebe ich Dir Recht. Allerdings wäre da dann doch zu bedenken, daß eine Veränderung des deutschen Vereinsrechts nicht unbedingt im politischen Bereich angestrebt wird.

Je mehr Rechrchen ich über das "Vereinsrecht" in DT betreibe, desto mehr Ungereimtheiten tun sich da auf. Bei näherem Hinsehen gibt es doch kaum einen deutschen Politiker, der nicht "Ehrenmitglied" in irgendeinem Verein ist. Dabei mögen die Interessenlagen noch ungeklärt sein, nach dem Motto "wer schmückt sich mit welchen Federn" . Der Verein, der einen Politiker als Mit-(Ehrenmit)glied sein Eigen nennen darf, oder der Politiker, der sich als Mit-(Ehrenmit)glied eines Vereins dann letztendlich seinen Job in der Politik als Lobbist darüber sichern kann ?

Das deutsche Vereinsrecht - eine Grundlage für funktionierende Schattenwirtschaft - bei genauerem Hinsehen ?????

Dazu ein weiteres Beispiel:
Nun sind Mama, Papa, Schwester, Tante, Onkel und ich nicht mehr imstande aufgrund der EU-Richtlinien und damit gekürzter Subventionen unseren Bauernhof (Keine Viehnutzung) der seit Generationen im Familienbetrieb geführt wurde, zu halten.

Also gründen wir 3 Vereine:

1) den Verein zur Erhaltung historischer örtlicher Bausubstanz (damit wird der Renovierungsstau vom Hof gedeckelt)
2) den Verein zur Förderung landwirtschaftlicher Nutzungsflächen im biologischen natürlichen Kulturpflanzenanbau (damit deckel ich dann die Nutzungsfläche und Unkrautwuchs und z.B. ungepfegten Maisanbau etc.)
3) den Verein zur Pflege ländlicher Nutzungsmaschinen (damit deckeln wir dann die Trecker und sonstige Maschinen etc, die ins Hintertreffen gekommen sind)

Natürlich nur solange,wie dann eine Gemeinnützigkeit über die Vereine klar gemacht werden kann. Aber das kann doch nicht das Problem sein.

Da macht man sich dann für 1) bei Vereinen für Denkmalschutz für 2) beim Landwirtsschaftsminesterium oder Naturschutzbund und für 3) beim TÜV kundig.

Makaber - aber eine durchaus realistische Möglichkeit.

Vielleicht eine Erklärung dafür, warum sich so viele Vereine in Deutschland " nicht grün" sind, obwohl sie alle offiziell das gleiche Ziel verfolgen (Erhaltung historischer Bausubstanz, Pflege der natürlichen Landschaft, Erhaltung historischer Maschinen, Tierschutz usw.)

Vielleicht gibt das Vereinsrecht in Dt. die Möglichkeit einer Schattenwirtschaft und gleichzeitigen Kampfplatz für menschliche Eitelkeiten her?
 
So wirklich kann man keinem "Verein" auf die Finger schauen. Entweder man hat ein gutes Gefühl oder nicht. Dreck am Stecken haben sehr viele. Die Leidtragenden sind die Tiere :( .
Was ich schon so live erlebt habe bei "Tierschutzvereinen", ist mehr als kriminell. Dumm nur, wenn die Leute vom Finanzamt, Ordnungsamt usw. alle mit den Mitgliedern des angeblichen Tierschutvereins verwandt sind und man als echter Tierschützer gegen ne Betonwand rennt. Solche Tierschutzvereine sollten lieber nen Säuferclub oder sonst was aufmachen :eg: . Mit Tierschutz hat das nichts zu tun.
 
schliesse mich hier voll aus unserer erfahrung an!

höre heute noch von exmitstreitern am ort und in den nachbarorten, dass auch ein teilweise anderer vorstand oder ne andere th-leitung das image nur nach aussen positiv verändern.

...strippenzieher , oft auch hinter den kulissen, arbeiten weiter für ihre interessen.

viele ehemalige mitstreiter haben im laufe der jahre allerdings "ihr ding" örtl. woanders im in-oder auslandstschu gefunden.

...mich überrascht es allerdings immer noch, dass da z.b. jemand zur vorkontrolle zu uns ins haus kommt, und plötzl. im gespräch von den gleichen, negativen erlebnissen berichtet, die wir aus der vergangenheit so gut kennen.

l.g., gaby
 
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