Übersetzung von Anwalts"deutsch"

Klopfer

10 Jahre Mitglied
Kann mir das mal bitte einer Übersetzen was damit gemeint ist?

[...] der Klägerin zu gestatten, eine von ihr zu erbringende Sicherheit auch durch eine selbstschuldnerische, unwiderrufliche, unbefristete und unbedingte Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu leisten.

Verdammt, ich will doch nur das Restgeld von meinem verkauften Auto haben :unsicher:
 
  • 12. Mai 2024
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Hi Klopfer ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es geht um eine Sicherheitsleistung (evtl. wegen Gerichtskosten?) und statt die in Bar zu hinterlegen soll der Klägerin erlaubt werden eine Bürgschaft von ihrer Bank zu hinterlegen.
 
???

Und wieso soll ich ne Sicherheitsleistung hinterlegen? Ich will nicht vor Gericht gehen, ich will nur das verdammte Geld endlich haben *wütendschnaub*
 
Ich glaube, die wollen, dass du dir dein Auto selbst bezahlst!?:D

Tschuldigung, ich verstehe es auch wie KsCaro. Kann dann aber irgendwie nicht sein!:verwirrt:
 
Kann mir das mal bitte einer Übersetzen was damit gemeint ist?

[...] der Klägerin zu gestatten, ...usw...
Verdammt, ich will doch nur das Restgeld von meinem verkauften Auto haben :unsicher:

Das Schreiben stammt doch von einem Anwalt oder Gericht?

???

Und wieso soll ich ne Sicherheitsleistung hinterlegen? Ich will nicht vor Gericht gehen, ich will nur das verdammte Geld endlich haben *wütendschnaub*

Das widerspricht irgendwie dem Eingangspost.

Irgendwie mußt du doch einen Anwalt o.ä. beauftragt haben, sonst käme nicht ein Text dieser Art bei dir an. :verwirrt:
 
Ja, das stammt von meinem Anwalt.

Ach, ich bin sowieso grade verwirrt, ich musste mich mit sowas noch nie auseinander setzen, ich verstehe (oder will nur verstehen) die Hälfte davon und bin mega angenervt von der ganzen Aktion. Ich will mein Geld und nicht mehr. Der Typ soll mir bloß nicht über den Weg rennen *grummel*
 
Klopfer, steht nicht zufällig über dem Schreiben deines Anwalts: Klageschrift?

Ich kenne den Satz aus Klageschriften. Manchmal ist es nur so möglich, an sein Geld zu kommen.

Josi
 
also der satz ansich besagt nur, dass eine zu leistende sicherheit nicht durch hinterlegung oder barzahlung, sondern eben auch durch bankbürgschaft erbracht werden kann.

regelmäßig wird dieser satz im tenor eines urteils, also der eigentlichen aussage, wer gewonnen oder verloren hat, verwendet, wenn gegen die entscheidung ein rechtsmittel zulässig ist. demnach findet man ihn auch unter klageschriften, welche ja regelmäßig von anwälten gefertigt werden und grundlage eines urteils sind.

aber man kann natürlich diesen satz auch überall sonstwo verwenden. bei fragen ticker mich gerne mal an.

pete
 
Klopfer, steht nicht zufällig über dem Schreiben deines Anwalts: Klageschrift?

Ich kenne den Satz aus Klageschriften. Manchmal ist es nur so möglich, an sein Geld zu kommen.

Josi

Ne, da steht "anspruchsbegründung" drüber und sie regen an, das schriftlche Vorverfahren durchzuführen (was auch immer das alles sein mag...)
 
Hallo,

auch wenn du nicht zu Gericht sondern nur dein Geld haben möchtest… es liest sich so, als seiest du auf dem Weg zum Gericht. Den Link zum schriftlichen Vorverfahren hat Josi ja schon eingestellt.


Das mit der Sicherheitsleistung scheint eine Prozessbürgschaft zu sein. Die greift dann, wenn das Gericht in seinem Urteil festestellt, dass ein Anderer dir gegenüber eine Forderung hat. Das könnte klassischerweise die Gegenseite sein, wenn das Gericht zu deren Gunsten entscheidet, meines Wissens aber auch die Gerichtskasse, die Gerichtskosten geltend macht (da bin ich mir aber nicht sicher).

Diese Forderungen sind mit dem Urteil vorläufig vollstreckbar. Urteile werden aber i.d.R. nicht sofort rechtskräftig. Es gibt Widerspruchsfristen und eben die Möglichkeit, in die nächste Instanz zu gehen. Dann ist der Prozeß noch nicht abgeschlossen, aber es gibt eben eine (vorläufig) vollstreckbare Forderung.

Hier kann ein Prozessbürge – oft eben eine Bank – diese Sicherheitsleitung geben. Er bestätigt, er bis Bank bis zur Höhe der Summe X bürgt, sofern die Forderung rechtskräftig bestätigt wird. Damit ist der (erstinstanzliche) Gewinner auf der sicheren Seite (falls das Urteil bestätigt wird) und kann deshalb bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Und der zunächst zur Zahlung verpflichtet muss nicht konkret zahlen sondern kann abwarten, wie die nächste Instanz entscheidet bzw. hat vielleicht dadurch, dass er erst einmal nicht zahlen muss, überhaupt erst die finanziellen Mittel, in die nächste Instanz zu gehen und dort evtl. eine andere Entscheidung zu erreichen. Durch solche Sicherheitsleistungen entsteht also – solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt – keinem der Beteiligten ein konkreter Schaden.

Mir scheint, als wenn dein Anwalt "für den Fall der Fälle" vorbeugen will, dass du nicht in echte finanzielle Vorleistung gehen musst sondern dann eben eine solche Bürgschaft als Sicherheitsleitung vorlegen darfst. Und mir scheint, als würde es Sinn machen, dass du mal mit deinem Anwalt telefonierst und ihn ausfragst, damit du weisst, was da gerade passiert.

Gruß
Struppel
 
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