Ulm - Todesfalle für Kampfhunde ?

Shikoku

20 Jahre Mitglied
Pressemitteilung Deutscher Hundeschutzbund e.V.

An die Damen und Herren der Redaktionen

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ulm, um Ulm und um Ulm herum ist es für Hunde besonders gefährlich, zu den sog. Kampfhunden zu zählen. Nachdem die Stadt Ulm schon mehrfach öffentlich in der Kritik stand, da bei den dort durchgeführten Verhaltensüberprüfungen sog. Kampfhunde die Durchfallquote - entgegen dem Landesdurchschnitt, der bei ca. 4 -7 % liegt - in Ulm bei ca. 25 - 29 % gelegen hat, erhöhte sich bei der letzten Überprüfung die Quote auf über 66 % !

Unter den Augen einiger Beobachter, u.a. des Innen- und anderer Ministerien, des Landestierschutzbundes sowie der örtlichen Presse, haben die ausführenden Kräfte (Amtstierarzt und Diensthundeführer) erneut ihr profundes Wissen demonstriert: Drei Hunde wurden getestet. Ein Privathund und sein Halter, welche von dem in Kreisen der Halter diskriminierten Hunderassen zunehmend als letzte Rettung vor Behördenwillkür geschätzen Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann aus Mülheim/Ruhr begleitet wurden, sowie zwei Tierheimhunde.

Der unter "Rechtsanwaltsschutz" stehende Hund bestand, die beiden
Tierheimhunde fielen durch . . . . . was keiner der Anwesenden auch nur im Ansatz nachvollziehen konnte. Sollten dem Tierschutzverein, nachdem er wenige Tage zuvor einen Prozeß gegen die Stadt gewonnen hatte, seine Grenzen aufgezeigt werden ?

Wir sehen es daher als erforderlich an, sämtliche in Ulm in der
Vergangenheit durch die Verhaltensprüfung gefallene Hunde erneut von
unabhängigen Gutachtern testen zu lassen. Etliche dieser Tiere wurden
nämlich bereits von unabhängigen Gutachtern (nach-) getestet und für "gut" befunden. Nur werden diese Tests bisher nicht anerkannt, obwohl die Begutachtenden u.a. solch anerkannte Kapazitäten wie Frau Prof. Dr. Feddersen-Petersen waren, deren Fachwissen unangefochten sein dürfte.
Andernfalls ist der Ulmer Tierheimleitung wohl nur der erneute Weg vor die Gerichte ans Herz zu legen, um die Frage, ob die Verhaltensprüfung
wiederholt werden kann, klären zu lassen. Tierschutzrechtlich ist dies
allemal geboten. Wenn schon der Verordnungsgeber seinen erkennbar falsch eingeschlagenen Weg nicht berichtigen will, müssen`s halt die Gerichte
klären!

Dies dürfte sicherlich auch im Interesse des Landestierschutzbundes liegen, dessen angeschlossenen Tierheime tagtäglich mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben.
Und eine Besserung ist nicht in Sicht, wenn sich Politik und Behörden nicht langsam bewegen und sich den eigentlich viel wichtigeren Problemen in diesem unserem Land widmen.

Wir bitten Sie die Damen und Herren der Redaktionen sich der Thematik anzunehmen, und bei den Entscheidungsträgern kritisch nachzufragen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüssen

Stephan Steiner

Pressesprecher Deutscher Hundeschutzbund e.V.

Mobil 0172 / 7353539
 
  • 28. April 2024
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