Tschuldigung, dass ich so beharrlich bin, aber ich möchte, dass ich und andere die Zusammenhänge mal wirklich verstehen. Nur zu sagen - Ein Rassegutachten muss her! - mag richtig sein, reicht zumindest mir als Antwort nicht aus.
Mein Problem war, dass ich dieses nicht richtig gelesen/verstanden habe:"§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes".
Und die Sache mit dem "Land".
Das Gesetz/die Gesetze ist/sind mehr als ungenau formuliert. Liegt wohl daran, dass sie mit der heißen Nadel gestrickt wurden.
Wenn ich Bundesland meine schreibe ich es auch und "Satz 2" habe ich nicht gesehen, da es keinen Absatz bzw. keine Trennung der Sätze gibt. (hoffe einigermaßen verständlich)
Hilft aber scheinbar eh nicht weiter.
Aber gelernt habe ich trotzdem etwas!
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
Hier sind NUR die Hunde aus dem 2. Absatz genannt. Also diese:
Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird(...)
Diese Ausnahme bezieht Pitbull und Co. gerade nicht ein. Was den Schluss zulässt, dass die Ausnahme für Pitbull, AmStaff etc. nicht gelten soll.
Mein Problem war, dass ich dieses nicht richtig gelesen/verstanden habe:"§ 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes".
Und die Sache mit dem "Land".
Das Gesetz/die Gesetze ist/sind mehr als ungenau formuliert. Liegt wohl daran, dass sie mit der heißen Nadel gestrickt wurden.
Wenn ich Bundesland meine schreibe ich es auch und "Satz 2" habe ich nicht gesehen, da es keinen Absatz bzw. keine Trennung der Sätze gibt. (hoffe einigermaßen verständlich)
Hilft aber scheinbar eh nicht weiter.
Aber gelernt habe ich trotzdem etwas!