Ja jetzt wird es mir auch klar...am Flughafen wird das Importverbot kontrolliert und der Zoll passt da wirklich auf.
Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder
der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)
Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde *))
Vom 12. April 2001
(BGBl I S. 530)
§ 2
Einfuhr- und Verbringungsverbot
(1) Hunde der Rassen Pitbull- Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire Bullterrier,
Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das
Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander
oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der
Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.
...bei Hunden unter 18 Monaten ist der Nachweis übrigens nicht erforderlich, weil davon ausgegangen wird das der Junghund kein gefährlicher Hund ist...wie alt ist euer Herzerl?
seit ihr schon hier? Wenn ja habt ihr sicher die Erfahrung gemacht, das sich mit Kat 2 sehr gut in Bayern leben lässt...
wegen dem keine Schwierigkeiten haben wollen...das liegt mir noch etwas quer...ab und an "prescht" dieser so wunderschöne Freistaat gerne etwas vor und versucht irgend etwas zu verbieten...man soll nicht alles hinnehmen....nur so ein Denkanstoss...sonst ist bald vorbei mit frei für den Bürger