Alles gut Leute,
habe auf der Seite von Niedersachsen folgendes gefunden:
Urlaub mit Hund in Niedersachsen – Was muss der Hundehalter
beachten?
Das NHundG bezieht sich in wesentlichen Punkten auf das Halten von Hunden in Niedersachsen anknüpfend an eine Wohnung, den Aufenthalt der Hundehalterin/des Hundehalters oder den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen. Der Begriff „Führen“ erfasst auch Durchreisende sowie Hundeführer, die in anderen Ländern wohnen und mit ihrem Hund in Niedersachsen z.B. Urlaub machen. Hunde, die in Niedersachsen geführt werden, benötigen einen Chip. Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein. Ein Sachkundenachweis ist nicht notwendig. Für das Führen eines von der Behörde als gefährlich eingestuften Hundes gelten gesonderte Bedingungen (§ 14 NHundG).
Da ich selbstverständliche eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen habe und sie ein Chip hat, sollte dies kein Problem sein.