Hmmm.... also ich kenne das so: (so ist es auch bei uns in Duisburg!)
Hundeführer braucht auf jeden Fall einen Sachkundenachweis (klar),
der Besitzer braucht auf jeden Fall eine Haltergenehmigung (auch klar) und wenn der Hund den Wesenstest érfolgreich absolviert hat, darf nur derjenige ohne Maulkorb und Leine mit ihm gehen, der auch diesen Test gemacht hat!
Aber ohne Maulkorb darf dann jeder mit ihm gehen!
Somit ist der Hund also generell Maulkorb befreit!
Bei uns gibt es allerdings auch einen Unterschied!
Man kann hier die reine Maulkorbbefreiung machen und man kann die Maulkorb- und Leinenbefreiung machen!
Möchte noch jemand ohne Leine mit diesem Hund gehen, muss er auch mit dem Hund den Wesenstest machen!
Das wird hier dann aber auch so gemacht! (Kurze Probe, ob der Hund auch wirklich auf diese Person hört!)
Niedergeschrieben wird das allerdings nirgends!
Sind schon einige kuriositäten dabei!
Hier muss man auch den Wesenstest einmaig in einem Hundeleben machen!
Gehe ich 200 m weiter nach Oberhausen, ist das alles schon wieder eine komplett andere Geschichte!
Da gibt es nur eine Maulkorb- UND Leinenbefreiung und der Test wird nach ein paar Jahren wiederholt...
Ich blick da überall nicht mehr durch...