Verschärfung des Hundegesetztes in Jülich (NRW)

Natalie

15 Jahre Mitglied
In Jülich gilt ab sofort eine noch strengere Version des LHundG als im rest von NRW.

Es wurde eine neue stadtinterne Verordnung erlassen, die besagt, dass auch 20/er-Hunde an sofort einen Maulkorb tragen müssen und ausbruchssicher untergebracht sein müssen.

Infos dazu hier:


Ist sowas eigentlich erlaubt? darf eine Stadt eine eigene Hundeverordnung aufstellen? Kann man das was machen?

Wenn das so hingenommen wird, werden da doch bestimmt andere Gemeinden nachziehen, oder was meint ihr?

Offensichtlich hat man es mittlerweile eben doch auf alle großen Hunde abgesehen - zumindest mancherort.

Hier bei uns in Herne ist es so, dass für 20/40er Hunde ein genereller Leinenzwang in allen gebieten mit Wohnbebauen besteht und selbst aus ausgewiesenen Hundewiesen dürfen 20/40er Hunde NICHT laufen. Das gilt nur für KLEINE Hunde... Große Hunde dürfen (ebenso wie Listies, die die Leinenbefreiung absolviert haben) nur außerhalb von bebauten Gebieten (am Kanal z.B. laufen). Wenn die jetzt auch noch auf den Trichter des Maulkorbzwangs für große Hunde kommen, schwant mir böses...

LG

Natalie
 
  • 29. Mai 2024
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Hi Natalie ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Verfasserin des Artikels darf man getrost mit einem bekannten Zitat von Dieter Nuhr antworten :eg: .

Es ist schlicht falsch, was die Dame publiziert hat und das OA Jülich ist alles andere als begeistert darüber ;) .
 
Puh! Danke Wolfgang... Auf dich ist Verlass :)

Ich hab mich schon gefragt, ob das so zulässig ist... Bin jetzt auch erleichtert.

LG

Natalie
 
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